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Recht Semester 1 (Fach) / Recht (Lektion)

Privatrecht

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindene Willenserklärungen abzugeben. z.B. Verträge schließen ,Geschäftsfähig sind nur natürliche Personen. Nur sie können Willenserklärungen abgeben.
  • Wirksamkeitshindernisse Rechtsgeschäfte können nichtig, schwebend unwirksam oder anfechtbar sein, wenn eine gesetzlich vorgesehene Voraussetzung nicht erfüllt ist.
  • Beschränkt Geschäftsfähigg Schließt ein Minderjähriger einen Kaufvertrag ohne Einwilligung seiner Eltern, der sofort erfüllt wird, dann ist der schuldrechte Vertrag grundsätzlich schwebend unwirksam die Erfüllung an den Minderjährigen hingegen wirksam, da sie rechtlich lediglich vorteilhaft ist die Erfüllung an den Vertragspartner aber wieder schwebend unwirksam
  • Wie ist das BGB aufgebaut? Das BGB ist adbei aufgebaut wie das Leben eines Menschen: vom Beginn der Rechtsfähigkeit mit der Gerbut an § 1BGB, bis hin zu seinem Tod (erbrechlichen Vorschriften im 5.BUch)
  • Nicht rechtsgeschäftliche Handlung Realakte sind tatsächliche Handlungen, die kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen. Die Vorschriften über Rechtsgeschäfte (§§ 104 ff.) sind nicht anwendbar. (z.B. Besitzerwerb, Fund)
  • juristisches Anspruchsdenken Ein Anspruch ist das Recht, von einen anderren ein tunoder unterlassen zu verlangen ($ 194 1 BGB)
  • Übereinstimmende Willenserklärungen Angebot und Annahme sind zwei korespondierende, d.h. inhaltlich übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgebenen Willenserklärung. (konsens)
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