Rechtskunde (Fach) / Rechtliche Grundlagen (Lektion)

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Rechtliche Grundbegriffe

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  • Recht Recht  Spezifische Ordnung des Zusammenlebens Wechselseitige Anerkennung Gleichberechtigt Gleichverpflichtet kein Mitglied nicht dem Recht unterworfen
  • Rechtliche Grundbegriffe Rechtsquellen Wichtige Rechtsbegriffe Rechtsgeschäfte Vertragsfreiheit und hre Grenzen Weitere wichtige Vertragsarten des Wirtschaftslebens  
  • Rechtsquellen Privates und öffentliches Recht Objektives und subjektives Recht Geschriebenes Gesetz Gewohnheitsrecht
  • Privates und öffentliches Recht Privates Recht (Zivilrecht) regelt Rechte u. Pflichten der Staatsbürger untereinander→            nach Grundsatz der Gleichberechtigung meistens nachgiebiges(=gestaltbares) Recht Bereiche z.B. BGB, HGB, AktG, GmbHG,GenG, ScheckG, WG, PatG, GschmMG, GebrMG Öffentliches Recht Regelt Rechte und Pflichten des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat und die Rechtsverhältnisse der Träger öffentlicher Gewalt untereinander Bereiche z.B. Straf-, Steuer-, Wehr-, Prozessrecht, Teile des Arbeits- und Sozialrechts