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BWL 1.Semester a (Fach) / Ansprüche (Lektion)
Mögliche Ansprüche
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Ansprüche einer Person gegen eine andere Wer will was von wem woraus
- Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlagen sind Vorschriften, die zum Ausdruck bringen, dass jemand von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen velangen kann §194 abs.1 BGB
- 1.Vertragliche Ansprüche Diese Ansprüche ergeben sich aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag z.B. Kaufvertrag § 433 BGB
- 2. Vertragsähnliche Ansprüche Der wichtigste vertragsähnliche Anspruch ist der Anspruch auf Schadenersatz vor Vertragsabschluss § 280 Abs.1 S.1 i.v.m § 311 Abs.2
- 3. Dingliche Ansprüche Diese dienen der Durchsetzung dinglicher Rechte, insbesondere des Eigentums z.B Herausgabeanspruch des Eigentümers z.B. § 985 BGB
- 4. Deliktische Ansprüche Hat jemand eine Person oder eine fremde Sache schuldhaft verletzt oder beschädigt, kommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung (sog. deliktische Ansprüche) in Betracht z.B § 823 Abs. 1 BGB
- 5. Bereicherungsrechtliche Ansprüche Ist ein Vertrag zwischen den Parteien unwirksam, haben diese aber schon Leistungen ausgetauscht, werden diese über die bereicherungsrechtlichen Ansprüche rückabgewickelt, § 812 BGB
- juristisches Anspruchsdenken Ein Anspruch ist das Recht, von einen anderren ein tunoder unterlassen zu verlangen ($ 194 1 BGB)
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