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BWL 1.Semester a (Fach) / Vertragsschluss unter Einbeziehung von AGBs (Lektion)
BGB
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Sinn und Zweck von AGBs Vereinheitlichung der Vertragsbeziehung Vereinfach sich die Organisation der Geschäftsabläufe durch verwendete AGB wird der Vertragsinhalt klargestellt Rationalisierung der Vertragsverhandlung Ausfüllen von Gesetzeslücken
- Begriff der AGB sind vorformulierte, für eine Vielzahl von Verträgen bestimmten Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen Vertragspartei stellt
- Einbeziehungsvoraussetzungen und Inhaltskontrolle ein ausdrücklicher Hinweis des Verwenders auf die AGB gegebenfalls ein deutlicher Aushang. Der Hinweis muss vor oder bei Vertragsabschluss erfolgen, nicht danch die Möglichkeit von den AGB im zumatbaren Weise kenntnis zu nehemen
- Rechtsfolgen der Unwirksamkeit § 306 BGB Vertrag: sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertarg im übrigen wirksam
- Prüfungsshema 1. Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB a) Anwendungsbereichs, § 310 BGB b) Vorliegen von AGB, $ 305 Abs. 1 BGB 2. Einbeziehung der AGB in den Vertrag, $ 305 Abs, 2 BGB a) Hinweis und Möglichkeit zur Kenntnisnahme b) keine vorrangige Indivialabrede § 305b BGB c) keine überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln $ 305c BGB 3. Inhaltskontrolle §§ 307 ff. BGB a) § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit b) § 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeiten c) § 307 BGB: Inhaltskontrolle 4. Rechtsfolge bei Verstoß: § 306 BGB
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