Recht (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

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  • Öffentliches Recht besteht aus: Internationales (zwischenstaatliches) Recht -Völkerrecht und Europarecht und: Nationales (innerstaatliches) Recht -Staats-/Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht                                                  ...
  • Änderbarkeit der Grundgesetzte?" -ja, aber beschwerlich -Änderung nach Art.79 GG mit 2/3 Mehrheit möglich -allerdings Abs.3 "Ewigkeitsklausel": Art.1 und Art.20 sind unveränderlich -jedoch durch eine Verfassungsänderung abänderbar ...
  • Staatsstrukturprinzipien: -Bundesstaat -Art.20 1 GG -Gliedstaaten und Gesamtstaat -Homogenitätsprinzip Art.28 I GG -Bundestreue (Kooperationspflicht des Bundes und der Länder) -zweigliedriger Staatsbegriff: Bund und Länder -Trennung von ...
  • Staatsstrukturprinzipien: -Republik -Art 20 I GG -Ausschluss der Monarchie -Bundespräsident als Staatsoberhaupt Art.54 ff GG
  • Staatsstrukturprinzipien: -Demokratie -Art. 20 I GG -alle Staatsgewalt geht "vom Volke aus" (parlamentarische Demokratie) -repräsentative Demokratie -Mehrheitsprinzip -Mehrparteiensystem -Wahlrechtsgrundsätze Art. 38 I 1GG
  • Staatsstrukturprinzipien: -Sozialstaat -Art.20 I GG -soziale Sicherung (Daseinsvorsorge) -soziale Gerechtigkeit  
  • Staatsstrukturprinzipien: -Rechtsstaat -Gesetzmäßigkeit -Menschen-/Grundrechte Art.1 -Normenhierarchie -Gewaltenteilung -Staat darf nicht als Einheit auftreten (gegenseitige Kontrolle) -Rückwirkungsverbot -Verhätltnismäßigkeitsprinzip ...
  • Staatsstrukturprinzipien: -Umweltschutz -Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen -wurde erst später (1994) ins GG eingeführt -besitzt keine Ewigkeitsgarantie
  • Staatsorgane: -Bundestag -Art. 33 ff GG -Mitglieder werden vom Volk gewählt -Immunität und Indemnität -Erlass von Gesetzen -Wahl und Abberufung des Bundeskanzlers -Kontrolle der Regierung
  • Staatsorgane: -Bundesrat -Art. 50 ff GG -Mitglieder der Landes Regierungen der einzelnen Bundesländer -Mitwirkung bei Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes
  • Staatsorgane: -Bundespräsident -Art.54 ff GG -vertritt die Bundesrepublik nach außen -Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung der Gesetze -Ernennung und Entlassung der Bundesminister
  • Staatsorgane: -Bundesregierung -Art.62 ff GG -Mitglieder: Bundeskanzler und die auf seinen Vorschlag hin vom Bundespräsidenten ernannten Bundesminister -Ausführung der Gesetze -Recht zur Gesetzesinitiative
  • Bundesgesetzgebungsverfahren -Gesetzgebungskompetenzen Art.70 ff GG -Gesetzesvorlage (Initiative) Art.76 GG -Beratung des Entwurfes (Lesungen) -Bundestag Art.77 GG -> Bundesrat Art.77 II-IV, 78 GG -> Gegenzeichnung durch Kanzler/(Ressort-)Minister; ...
  • Grundrechte und ihre wesentlichen Funktionen Unterscheidung: -Freiheitsrecht:Staat darf nicht einfach eingreifen, braucht Ermächtigungsgenehmigung->z.B.Meinungsfreiheit,Berufsfreiheit) -Gleichheitsrechte: Mann/Frau;Recht auf Teilhabe; 2-stufige ...
  • Der Verwaltungsakt als typische Handlungsform VA § 35 S. 1VwVfG -Maßnahme einer Behörde (Behörde gem. § 1 IV VwVfG):z.B. Sachbearbeiter, Polizei, Privatpersonen, auch mündlich -öffentlich-rechtlich:Abgrenzung zum Privatrecht; Über-/Unterordnungsverhätnis ...