Europarecht (Fach) / Haushaltsrecht (Lektion)
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Haushaltsrecht
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- Wie finanziert sich die EU? Die EU finanziert sich aus Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen (Art. 311 AEUV)
- Was sind Eigenmittel? Eigenmittel sind nach Art. 2 des Eigenmittelbeschlusses Abschöpfungen, Prämien, Zusatz- und Ausgleichsbeträge, zusätzliche Beträge und andere Abgaben, Zölle, die im Handel mit Drittstaaten erhoben werden, ein bestimmter Satz der Mehrwertsteuereinnahmen der MS sowie ein bestimmter Abführungssatz aus dem Betrag des Bruttonationaleinkommen der MS
- Was sind sonstige Einnahmen? Sonstige Einnahmen der Union bestehen u.a.aus den Steuern, die auf die Bezüge der Unionsbediensteten erhoben werden, sowie aus Verwaltungseinnahmen, wie Geldbußen, Zwangsgelder, Zuwendungen und Geschäftserlösen. Daneben kann die Union auch Kredite für bestimmte Zwecke aufnehmen.