4

Beteiligungs- und Konzerncontrolling (Fach) / institutionelle Betrachtung des Beteiligungs- und Konzerncontrollings (Lektion)

Beschreibung des Beteiligungs- und Konzerncontrollings aus institutioneller Sicht und Abgrenzung der beiden Bereiche

Diese Lektion wurde von Lernfuchs erstellt.

Lektion lernen

  • Principal-Agent-Problematik Obergesellschaft (Principal) und Untergesellschaft (Agent) verfügen über einen unterschiedlichen Informationsstand. Sie vertreten und verfolgen eigene Interessen welche zb nicht mit den Interessen des gesamten Konzerns übereinstimmen.
  • Abgrenzung von Beteiligungs- und Konzerncontrollings Beteiligungscontrolling: Controlling als Querschnittsfunktione, Koordination und integrationsmittel gibt Aussagen über einzelen Beteiligungen ab findet auf der Ebene der Obergesellschaft statt und delegiert ggf. einzelne Aufgaben in die Untergesellschaften Controlling-Objekt sind einzelne Untergesellschaften Konzerncontrolling Vorraussetzung ist das Vorliegen eines Konzerns fondet ausschließlich in der Pbergesellschaft statt Controlling-Objekte sind Obergesellschaft und einzelne Untergesellschaten, nicht jedoch die Controlling aufgaben in den einzenen Untergesellschaften betrachtet und steuert den Konzern als Ganzes
  • Beteiligungscontrolling als Stabs- oder Linienstelle bei der Organisation als Stabsstelle besitzt das Controlling über mehr Neutralität bei der Organisation als Linianstelle ist die Informationsversorgung des Cintrollings besser
  • Verhältnis von zentraler und dezentraler ebene bei unterschiedlichen Zentralisationsformen des Beteiligungscontrollings Wem ist das Beteiligungscontrolling (BC) in der Untergesellschaft fachlich und disziplinarisch untergeordnet?  fachliche Unterordnung: Bestimmung von Arbeitstechniken, Instrumenten und Weiterbildung der Mitarbeiter disziplinarische Unterordnung: Zielvereinbarung, Beurteilung und Beförderung der Mitarbeiter Zentralisation: BC in der Untergesellschaft ist dem BC in der Obergesellschaft fachlich und disziplinarisch untergeordnet +sehr guter Informationsfluss von Ober- zu Untergesellschaft -BC der Untergesellschaft kommt schwer an Informationen Dezentralisation: BC der Untergesellschaft ist fachlich und disziplinarisch der Geschäftsleitung der Untergesellschaft unterstellt -Obergesellschaft kommt schwer an Informationen +BC in den Untergesellschaften ist gut mit Informationen versorgt Dottet-Line-Prinzip: BC der Untergesellschaft ist fachlich dem BC der Obergesellschaft unterstellt und disziplinarisch der Geschäftsführung der Untergesellschaft Kombination aus Zentralisation und Dezentralisation Doppelunterstellung: BC der Untergesellschaft ist sowohl dem BC der Obergesellschaft als auch der Geschäftsführung der Untergesellschaft fachlich und disziplinarisch unterstellt  
Anzeige