Jus (Fach) / Naturrecht (Lektion)

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Grundzüge des Naturrechts

Diese Lektion wurde von OliverMandl erstellt.

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  • Naturrechtstheorien weisen ff. auf leitende Prinzipien sinnvolle, alle Menschen als Vernunftwesen unbedingt verpflichtende Ordnungsprinzipien des Rechts  Prinzipien:  System rechtlicher Normen die sittliche Grundsätze der Gerechtigkeit enthalten - überall und zu jederzeit gültig  Grundsätze sind im Konzept einer vernünftigen Welt bzw. Wesensnatur des Menschen grundgelegt  Grundsätze sind dem menschlichen Verfügen entzogen; gehen der menschlichen Rechtssetzung voraus und sind unbedingt gültig Sie können mit der Vernunft eingesehen und verwirklicht werden     
  • Natur im Naturrecht Physis - Nomos Bestimmung der Natur des Menschen das von menschlicher Praxis nicht gesetzte = allem menschlichen Handeln voraus Physis . Nomos (von Sophisten gegenübergesetllt)  gesellschafts-politischen Krisensituation = Produkt menschlichen Handelns Natur des Menschen zu bestimmen ist strittig und mit vieldeutigen Ergebnissen  Sophist Antiphon - Demokratische Position meisten Gesteze sind wider der Natur, weil sie die natürliche  Freiheit aller Menschen verletzten (Standesunterschiede) Sophist Kallikles - Oligarchische Position  Durch Gesetzte unterdrückt die Masse der Schwächreren die Stärkeren und Tüchtigeren => von Natur aus sei es dagegen  richtig, den Stärkeren Vorrechte einzuräumen Beide berufen sich auf die Natur (leiten von ihr ab) um überkommene Rechtsordnungen zu kirtisieren (Atiphon i.S. der Gleicheit; Kallikles i.S. der Ungleichheit)    
  • Geschichtliche Hinweise griechisch-römische Naturrecht christlich-mittelalterliches Naturrecht rationalistisches Naturrecht der Neuzeit (Vernunftrecht) neue Versuche der Naturrechtsbegründung  
  • Griechisch-römische & christlich-mittelalterliche Naturrechtsbegriff Telos grundlegende Prinzip - Thomas von Aquin 1&2 Teleologische Naturbegriff des griechisch-römisch bzw. christlich-mittelalterlichen Nauttrechts  Natur = Inbegriff einer hierachisch gestuften, von Zwecken     bewegten Ordnung von Gott geschaffen und vernünftig gegliedert => jedes Wesen hat  einen zugewiesenen Platz in der Ordnung (Zweck sit die Vollkommenheit)  teleologische Naturbegriff = auf ursprüngliche Weise zielgerichtete Ordnung der Wirklichkeit  Mensch = Teil dieser Ordnung  Er ist durch Vernunft und Freiheit ausgezeichnet => er soll diese Ordnung erkennen und sich ihr einfügen um Fähigkeiten  entfalten zu können  => nur im Zusammenleben mit den anderen => dazu sind Staat und Recht wiederum nötig  grundlegende Prinzipien des Rechts in dieser Ordnung  zweckhaft vorgegeben  Aufgabe des Menschen diese Prinzipien zu erkennen und zu positivieren => verletzt das pos. Recht diese Prinzipien so verliert es seine Gütligkeit Thomas von Aquin - Erkennbarkeit der natürlichen Ordnung  Lex aeterna Gesetz der göttlichen Weltregierung - manifestiert in der Ordnung der Schöpfung lex naturalis Mensch nimmt als vernunftbegabtes Wesen am Weltgesetz teil und vermittelt dadurch grundlegende Einsichten in die normativen Prinzipien (was du nicht willst, dass man dir tut..../niemanden verletzen, jedem das Seine gewähren, ehrenhaft leben/usw.) des Weltgesetzes  lex humana nähere Bestimmung (determinatio) des in der lex naturalis Grundgelegten 
  • Das Rationalistische Naturrecht der Neuzeit als Vernunftrecht Naturbegriff - Naturwissenschaften Gedankenexperiment Naturzustand Gesellschaftsvertrag (Hobbes 1588-1650), Locke 17Jhd., Rousseau 18Jhd.) Naturrecht in der Neuzeit (1500) in einer Krise  nicht mehr möglich Recht auf teleologisch verstandene Naturordnung zu gründen da;Abbau der religiös-politischen Einheitswelt des MA; Reformation; Bürgerkriege; geändertes Naturverständnis aufgrund derNaturwissenschaften  Nautbegriff der neuzteitlichen Naturwissnschaften Natur = wertfreier, mathematisch beschreibbarer Kausalzusammenhang bewegter Materie => empirisch erfahrbar, Inbegriff von Gegenständen, nach Maß/Zahl/Gewicht analysierbar => Rechtszwecke nicht von Natur ableitbar = nur weil etwas geschieht, heißt das nicht, dass es auch geschehen soll!   aus Faktum  nautrgesetzlicher Abläufe kein rechtliches Sollen ableitbar) vernünftige Individuum  aus Verbindlichkeit der Natur wird Verbindlichkeit der Vernunft =>  Mensch, als freies, vernünftiges Individuum = neuer Bezugspunkt von dem Recht abgeleitet wird (zur Selbstbestimmung aufgefordertes Subjekt = Maßstab für vernunftgeleites Zusammenleben => Recht aus sich selbst heraus konstituieren ) Gedankenexperiment des Naturzustandes  Mensch = Ausgangspunkt des Naturrechts => Was macht den Menschen und seine grundlegenden Rechte aus? Naturzustand! Naturzustand durch Gedankenexperiment => Was wäre wenn es keinen Staat und kein Recht gäbe und der Mensch als vernünftiges Triebwesen im Zusammenleben mit anderen auf sich allein gestellt wäre? => Mensch folgt nur seiner eigenen Willkür ohne durch  öffentliche Gewalt eingeschränkt zu sein; Permanente Gefahr von Konflikten => fortwährende Bedrohungssituation im Naturzustand => diesen überwinden  => Willkür gegenseitig einzuschränken und Rechtszustand einzurichten (Hobbes) Gesellschaftsvertrag (Hobbes, Locke, Rousseau)  wechselseitige Beschränkung (für Frieden) durch Selbstbindung an  einen Gesellschaftsvertrag => gleiche Freiheit aller; Begründung der Staatsgewalt;  dient als Beurteilungsprinzip   für alle Rechts-und Autoritätsverhältnisse, ob diese das Resultat  eines solchen Gesellschaftsvertrages sein können Vertragsgedanke = normatives Gestaltungsprinzip aller  rechtlich geordneten Sozialbeziehungen        
  • John Locke (rationalistische Naturrecht) Two Treatises of Government Eigentum - Formationstheorie knüpft an Hobbes an - unterscheidet sich aber in der Begründung  Naturzustand (Locke)  Ursprung pol. Gewalt aus dem Naturzustand - vollkommene Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besit und seine Person zu verfügen, wie es einem am bestehen erscheint - ohne jemandes Erlaubnis einzuholen - unabhängig vom Willen eines anderen alle Menschen im Naturzustand gleich ABER (im Gegensatz zu Hobbes) keine Regellosigkeit => es gilt das Gesetz der Natur (für alle erkennbar und verbindlich) => niemand darf einem anderen Schaden zufügen (Leben, Freiheit, Besitz)  Leben, Freiheit und Eigentum = grundlegende Rechte (auch im Naturzustand) Aufgabe jedes einzelnen, diese Grundrechte zu vollstrecken (Rechte und Pflichten zu sorgen)  Eigentum => wird durch Arbeit, die man investiert hat begründet => hier (Ausnahme vom Gesellschaftsvertrag) Eigentum entsteht durch das Recht des Schöpfers an seinem Werk => ursprüngliches Eigentum sind Körper und Hände; Der Rest ist Gemeinbesitz ABER: Formationstheorie Was man aus dem von der Natur vorgesehen Zustand (Naturzustand) entrückt, mit seiner Arbeit mischt und ihm somit etwas eigenes hinzufügt, hat man somit zu seinem Eigentum gemacht Zwei Schranken für die Aneignung durch Arbeit man darf sich nur soviel aneignen, als man sinnvoll verbrauchen kann (es darf nichts verderben) man darf sich nur soviel aneignen, dass den anderen Menschen noch genügend Material übrig bleibt 
  • Gesellschaftsvertrag (Locke) original compact + body politick civil government Widerstandsrecht Im Naturzustand allgemeine Bedrohung durch Übergriffe anderer Gesetzgebung, Rechtssprechung und Vollstreckung, da jeder zugleich Richter, als auch Vollstrecker ist => Parteiischen Interessen blockieren folglich die Durchsetzung des Rechts  ORIGINAL COMPACT UND BODY POLITICK  => gesellschaftlichen Unsicherheiten und Bedrohungen bereits in einfachen Gesellschaften werden durch Geld gesteigert => Geld ermöglicht die Expansion des Besitzes (Geld kann nicht verderben (1.Schranke) und man muss über die eigenen Bedürfnisse hinaus produzieren um Tauschobjekte für das Geld zu haben (2. Schranke)) die Steigerung der gesellschaftlichen Ungleichheiten und führt zu Auseinandersetzungen, die ohne staatliche Hilfe nicht mehr zu lösen sind => gesellschaftliches Interesse sich in einem Gesellschaftsvertrag (original compact) zu einem politischen Körper (body politick) zu vereinigen  Im original compact => Menschen übertragen Gewalt der Selbsterhaltung und Bestrafung von Rechtsverletzungen an obersten Organe (Legislative und Exekutive) des Civil Government => an natürliche Freiheits-rechte (Eigentum = Freiheit, Leben, Besitz) gebunden und in einem Treuhandverhältnis zum Volk; verletzt das Civil Government die Verpflichtung auf die natürlichen Freiheitsrechte (Eigentum) => Widerstandsrecht 
  • Jean-Jacque Roussaeu (18Jhd.) Naturzustand Homme Sauvage - Perfectibilite Ordnung durch die Vernunft des Menschen selbst zu errichten  Naturzustand geschichtlich differenziert  keineswegs die ursprüngliche Natur des Menschen sondern ideologische Festschreibung eines geschichtlich gewordenen Situation (Konkurrenz-Klassengesellschaft) Naturzustand = selbst das Resultat eines Verfalls-Entfremdungsprozess liberale Staatstheorie bewahren die antagonistische Gesellschaftsstruktur indem sie die Grunddynamik blos äußerlich beschränken  Homme Sauvage  lebte isoliert  friedliche Selbstgenügsamkeit  Harmonie mit der Natur  folgt ausschließlich den vorrationalen, instinktähnlichen Impulsen  amour de soi (Selbstliebe)  für Selbsterhaltung und der pitie (Mitleid) für Arterhaltung  keine planende Vernunft nötig => ergo keine Rechtsordnung nötig äußere zufällige Verschlechterung (Naturkatastrophen) der Umstände Entstehung von Arbeit als auf die Zukunft gerichtete Produktion  Ausgangspunkt der Perfectibilite (Geschichtlichkeit des Menschen  => immer mehr als für Bedürfnisbefriedigung nötig)
  • Entfremdungsprozess nach Rousseau Gesellschaftsfähigkeit des Menschen entsteht => amour de soi et pitie sind unwirksam geworden  gründet sich in der feindseligen entfremdenden Abhähngigkeit  Mensch als Bourgeois einerseits abhängig von der Hilfe anderer um seine vermehrten Bedürfnisse befriedigen zu können, andererseits egozentrisch in seinen Interessen auf sich selbst bezogen => Entfremdung und Zerrissenheit des Bourgeois = Arbeitsteilung, privater Besitz, Konkurrenzstreben, materielle Ungleichheit, ungerechtfertigte Herrschaft  Eigentum ist n. Rousseau Erscheinungsform und Motor dieses Entfremdungsprozesses (erste der Land einzäunte = Begründer der bürgerlichen Gesellschaft)  Auf dieser Grundlage (Entfremdung) kann es keine vernünftige Rechtsordnung geben:  Es genügt nicht die Willkür wechselseitig einzuschränken (Hobbes, Locke) da dies zwar Frieden und Überleben allerdings auch materielle Ungleicheit und bekämpfende Privatinteressen gewährleisten würde (= formale Rechtsgleichheit und Fortsetzung des Naturzustandes)Auch Rückkehr zum Homme Sauvage nicht möglich, da die Geschichte unumkehrbar ist   
  • Gesellschaftsvertrag (Rousseau) Volonte generale - alientation totale Legislateur vernünftige Freiheitsordnung durch Aufgeben und  vollständige Eingliederung der natürlichen Freiheit in die, durch den Gesellschaftsvertrag begründete, politische Freiheit  Alientation totale Übergang vom "Naturzustand" zum "Bürgerlichen Zustand" = künstlich errichtete "zweite Natur des Menschen" (Vernunft und Vaterlandsliebe)  Ausgangspunkt des Rechts = Alientation totale = völlige Entäußerung jedes Mitglieds mit all seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes => daher Ausgangslage für alle die Gleiche (da sich jeder voll und ganz gibt) und da sie für alle gleich ist, hat keiner ein Interesse sie anderen beschwerlich zu machen  Freiheit unveräußerlich!  Volonte generale = Zusammenschluss zu einem vernünftigen Gemeinwille (aus alientation totale)  = Grundlage einer rechtsstaatlichen Ordnung = gewährt ihrerseits erst die Freiheit jedes einzelnen Folgen der "Volonte generale"  Unveräußerliche Volkssouveränität und direkte Demokratie => Volk = Gesetzgeber und Untertan zugleich  Gesetze müssen allgemein sein und alle gleich betreffen => nicht nur formale Rechtsgleichheit sondern auch materiell gleiche Ausgangsbedingungen  nur dann verwirklicht, wenn Gesetzgebung dem Ziel - Glück und Freiheit für die gesamtee Gemeinschaft sowie für jedes Einzelne Mitglied - folgt  Errichtung der volonte generale durch die alientation totale  egoistische und egozentrische Bürger dazu nicht in der Lage  => es brauch einen erzieherischen Anstoß von außen = Wirken  des Legislateurs (idealen Gesetzgebers)  Legislateur erlässt fundamentale Gesetze durch die sich die  Menschen zum Gemeinwillen hinentwickeln  Legislateur als Schöpfer über der Verfassung, dessen Wirkung mit dem einmaligen Akt der Verfassungsschöpfung vollendet ist
  • Krise des rationalistischen Naturrechts Renaissance des Naturrechts Naturrechtsgedanken der Gegenwart - Funktion Krise des rationalistischen Naturrechts  Positives Gesetztesrecht mit Entwicklung zum Rechts-und Verfassungsstaat immer wichtiger  Naturrecht wird vor allem vom Rechtspositivismus und der historischen Rechtsschule vehement bekämpft; nur noch in der katholischen Lehre vorhanden  Renaissance des Naturrechts  bes. nach dem 2 Weltkrieg aufgrund der Unrechtserfahrungen in der Nazi-Zeit => Juristen, die sich nur mit dem positiven Recht beschäftigen, verfehlten ihre Aufgabe und waren ohnmächtig gegenüber dem Willen des Mächtigeren gesetzten "gesetzlichen Unrecht" gewesen. => Forderung nach überpositiven, sittlichen Grundsätzen der Gerechtigkeit  Naturrechtsgedanken der Gegenwart  Aufgabe - grundlegende Prinzipien im Zeichen der Geschichtlichkeit zu gewinnen = keine Ableitung von absoluten (immer und überall) Nautrrechtssätzen  Geschichtlichkeit des Menschen = menschliche Praxis immer schon und notwendig im zeitlichen Rahmen steht; Geprägt durch sozio-ökonomische, zivilisatorische uvm. Bedingungen => wenn das Naturrecht darauf reagieren will, kann es keine absolute (immer und überall) geltende Naturrechtsordnung entwickeln  ABER: kritische Funktion:  Naturrecht kritisiert all jene Erscheinungen, die die Humanität konkret bedrohen könnten => kritisiert jegliche Inhumanität => Naturrecht fordert zur Kritik und Erneuerung des positiven Rechts auf    
  • Würde des Menschen als Naturrechtsprinzips Pluralität menschlicher Wertvorstellungen soll möglich sein/bewahrt werden => unbedingt sittliches Prinzip = Würde des Menschen (Anspruch des Menschen als Subjekt verantworteter Freiheit anerkannt zu werden)  Naturrechtlichen Leitprinzipien bedürfen notwendig der rechtlichen Positivierung  Beispiel für Naturrechtsansätze = Menschenrechtsschutz  Würde des Menschen braucht Schutz von Leib und Leben Zwischenmenschlich: Verbot/Bestrafung von Mord, Totschlag, Miss- handlung usw.; Staat: Verbot der Folter, willkürlichen Verhaftung NULLUM CRIMEN SINE LEGE; faires Verfahren; Verbot der Todes- strafe;  Fragen: Sterbehilfe, Organtransplantation, InvitroFertilisation, med.- pharm. Versuche am Menschen, Ausübung des Eigentumsrechts nur im Zeichen der Sozialpflicht; Sozialstaat? ....  
  • Verdienste des Naturrechtsdenkens unverfügbare der Gerechtigkeit verpflichtete sittliche Grundlagen des Rechts aufzuweisen => Recht ist nichts inhaltich Beliebiges, sondern immer schon auf Gerechtigkeit verwiesen, die es verwirklichen oder verfehlen, aber niemals völlig ausklammern kann wichtige kritische Funktion => im Falle des Machtmissbrauchs sich auf die Rechte des Menschen zu berufen  gleiche Freiheit aller Menschen => amerikanischen bzw. den französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärungen kommt das naturrechtliche Pathos angeborene Rechte des Menschen sehr klar zum Ausdruck