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Bank Börse Turorial (Fach) / Bank Börse Tutorial (Lektion)
Financial Consultant
Diese Lektion wurde von Lothar erstellt.
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- Stellen Sie den formalen Aufbau des finanziellen Sektors in Deutschland dar! Institutionen des finanziellen Sektors: 1. Aufsichsorgane 2. Verbände 3. Finanzintermediäre a) Kreditinstitute (Zentralbank, Geschäftsbanken) b) Versicherungsunternehmen (Erst-, Rück-, gemischte VU) c) sonstige Finanzintermediäre
- Schildern Sie besonders den Aufbau des Bankensystems! Bankensystem in Deutschland 1. Zentralbank / Europäisches System der Zentralbanken / Deutsche Bundesbank / LZB 2. Geschäftsbanken a) Universalbanken (Kreditbank / Sparkassen / Kreditgenossen.) b) Kreditinstitute für Sonderaufgaben ( Mittelstandsbank / KfW / Landwirtschaftliche Rentenbank / Deutsche Ausgleichsbank / IKB, Ausfuhrkredit GmbH c) Spezialbanken (Realkreditinstitute / Bausparkassen / KAG / WP-Sammelbanken)
- Geben Sie einen quantitativen Eindruck der Marktteilnehmer! KI nach Bankengruppen: 1. Kreditbanken (283) 4 Großbanken 2. Sparkassen / Girozentralen (436) Deka, DGZ, 9 Landesbanken 3. Kreditgenossenschaften (1.123) DZ Bank AG, Dt. Zentral- u. Genossenschaftsbank, Genossenschaftliche Zentralbank (WGZ), Volksbanken, Raiffeisenbanken 4. Realkreditinstitute (18) private Hypo- u. Schiffspfandbriefbanken, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten 5. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (17) z.B. Mittelstandsbank 6. Bausparkassen (23) private u. öffentlich-rechtliche Bausparkassen
- Geben Sie einen quantitativen Eindruck der Marktteilnehmer! Nach Marktanteilen! (Bilanzsumme) 46% Kreditbanken 22% Landesbanken 17% Sparkassen 11% Kreditgenossenschaften 4% Genossenschaftliche Zentralbanken (Bilanzsumme)
- §1 KWG: Definieren Sie Kreditinstitute! 10 Geschäfte Kreditinstitute sind Unternehmen, die eines der 10 dort abschließend aufgezählten Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. 1.Einlagengeschäft 2. Kreditgeschäft 3. Depotgeschäft 4. Diskontgeschäft 5. Garantiegeschäft 6. Forderungsankaufgesch 7. Finanzkommissionsgeschäft 8. Emissionsgeschäft 9. Tätigkeit als zentraler Kontrahent 10. Girocheckgeschäft
- §1 KWG: Def. Finanzdienstleistungsinstitute! 9 Geschäfte Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und keine KI sind. 1. Anlagevermittlung 2. Anlageberatung 3. Finanzportfolioverwaltung 4. Eigenhandel (für andere) 5. Anlageverwaltung 6. Drittstaateneinlagenvermittlung 7. Sortengeschäft 8. Factoring 9. Finanzierungsleasing
- §1 KWG: Def. Finanzunternehmen! 7 Geschäfte Finanzunternehmen sind Unternehmen, die keine Institute sind und deren Haupttätigkeit in nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten besteht. 1. Beteiligungen erwerben / Halten 2. Geldforderungen erwerben 3. Leasingverträge abzuschließen 4. Eigenhandel für eigene Rechnung 5.Anlageberatung Finanzinstrum. 6. Kapitalstruktur & Übernahmen 7. Geldmarktgeschäfte
- Erläutern Sie die einzel- versus gesamtwirtschaftlicher Funktionen von Banken! Banktätigkeit einzelwirtschaftlich: a) Sachziel: Erstellung und Absatz von Finanzdienstleistungen b) Formalziel: ROE/Shareholder bzw. öffentlicher oder Förderauftrag Banktätigkeit gesamtwirtschaftlich: 1. Finanzintermediation 2. Aufrechterhaltung des ZV 3. Stabilisierung der Wirtschaft 4. Geldschöpfung 5. Mittler der Geldpolitik der Notenbank 6. Mittler der Förderpolitik des Staates und Fiskalagentur
- Erklären Sie die Notwendigkeit der Existenz von Banken (Finanzintermediären)! Skizzieren Sie kurz deren Funktion! Finanzintermediäre akkumulieren, transformieren und distributieren finanzielle Mittel im Sinne einer optimalen Allocation. Sie lösen dabei vielfältige Transformationsprbleme. Im engeren Sinne: Ausgleich von Finanzierungs- und Anlagebedarf mit jeweils eigenständigen Verträgen (KI, Vers., Bausparkassen, KAG, Leasing- und Factoringunternehmen) Im weiteren Sinne: Vermittlung / ermöglichung des Abschlusses ohne selbst Vertragspartner zu sein (Finanz-/WP-Makler, WP-Börsen, Rating-Agenturen, Kredit-Versicherungen / -Vermittler)
- Wann wäre die Existenz von Finanzintermediären nicht notwendig? Die Existenz von Finanzintermediären wäre nicht notwendig, wenn alle Wirtschaftssubjekte direkte Beziehungen und vollständige Informationen besäßen.
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- Zeigen Sie die Transformationsfunktion von Banken auf! 1. Liquiditätstransformation a) Losgrößentransformation b) Fristentransformation (Kapitalbindung / Zinsbindung) c) Währungstransformation 2. Informationsbedarfstransformation 3. Risikotransformation a) horizontal b) vertical (aktivseitig / passivseitig)
- Stellen Sie den rechtlichen Bezugsrahmen dar, in dem sich KI bewegen! Rechtliche Rahmenbedibgungen für KI: 1) privatwirtschaftlich (HGB / BGB* /Preisangabengesetz, -verordnung) *AGB, Verbraucherkreditrecht, Haustürwiderrufsrecht 2) aufsichtsrechtlich a) für alle KI (KWG, WpHG, BuBankG) b) für bestimmte KI (SparkassenG, GenossenschaftsG, HypothekenbankG, InvestmentG, Gesetz über Bausparkassen)
- Von welchen Institutionen wird in Deutschland die Aufsicht der im KWG bezeichneten Institute durchgeführt? Aufsicht der KWG Institute: Aufsichtsträger 1) für alle KI: - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) (Banken- / Versicherungs- / Wertpapieraufsicht/AssetManagement) 2) für bestimmte KI: - Prüfungsstellen (Sparkassenorganisation, Genossenschaftsorganisation, Regionalverbände)
- Nennen Sie die Regelungsbereiche des KWG und gehen Sie innerhalb jedes Regelungsbereiches vertiefend auf einige Aspekte ein! KWG-Regelungsbereiche: 1) Geschäftsaufnahme - schriftliche Erlaubnis der Bafin: 2) Melde-, Berichts- und Auskunftspflichten: 3) Struktur- und Ordnungsvorschriften: 4) Eingriffsbefugnisse
- Erläutere den KWG Regelungsbereich: Geschäftsaufnahme! Geschäftsaufnahme (KWG) - Geschäfte gem. §1KWG - Mindestkapitalausstattung - Voraussetzung für solide/umsichtige Führung - pers. Zuverlässigkeit v.Antragsteller/GL/etc. - fachliche Eignung - mind. 2 GL
- Erläutere Regelungsbereich (KWG): Melde-, Berichts- und Auskunftspflichten! Melde-, Berichts- und Auskunftspflichten (KWG): - lfd. Aufsicht durch Einholung von Auskünften - unvermutete Prüfungen ohne Anlaß - gültig auch für Organe, nachgeordnete Unternehmen, Finanzholdig-Gesellschaften - Einberufung von Versammlungen durch BAK mit Beschlußfassungs-Ankündigung
- Erläutere Regelungsbereich KWG: Struktur- und Ordnungsvorschriften! Struktur- und Ordnungsvorschriften: - Beteiligungs- und Anlagevorschriften - Eigenmittel und Liquidität - Kreditvergabe
- Erläutere Regelungsbereich (KWG): Eingriffsbefugnisse Eingriffsbefugnisse (KWG): - drohende Konkursgefahr - unzureichende Eigenmittel / Liquidität - Gefahr der Erfüllung von Verpflichtungen
- Grundsatz I KWG? Solvabilitätskoeffizient: haftendes Eigenkapital ___________________ Summe gewichteter Risikoaktiva >= 8% entspricht dem 12,5 fachen
- Grundsatz II KWG? Verfügbare Zahlungsmittel (liquide Aktiva) ___________________________________ abrufbare Zahlungsverpflichtungen >= 1 Durch monatlich zu meldende Liquiditätskennziffer beurteilt das BAFin die ausreichende Zahlungsbereischaft des KI. Nachrichtlich erfolgen Meldungen der Kennziffer berechnet auf die folgenden 11 Monate.
- Kreditformen incl. Def. laut KWG? 1) Großkredit >= 10% des haftenden EK des KI Großkreditobergrenze 25% / Großkreditgesamtobergrenze 8 fach EK 2) Millionenkredite >= Euro 1,5 Mio. 4xjährlich Meldung an BuBa / Vorab-Anfrage möglich 3) Organkredit Einstimmiger Beschluß der GL u. ausdrückliche Zustimmung d.Aufsitsorgans (GL, PHG, Prok./Ehegatten, Kinder, UN mit >10% Bet.)
- Anzeigepflichten gem. KWG (9)? 1. Absicht der Bestellung bzw. dem Ausscheiden von GL 2. Ermächtigung und Entziehung der Einzelvertretung 3. Übernahme bzw. Aufgabe einer Beteiligung ab 10% 4. Änderung der Rechtsform 5. Verlust ab 25% des haftenden Eigenkapitals 6. Eintritt der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit 7. Einstellung des Geschäftsbetriebs 8. Mittelbare Beteiligung an anderen Unternehmen 9. Fusionsabsichten
- Stellen Sie die wesentlichen Regelungen des WpHG dar! 1) Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (§1-2b) 2) BAFin-Organisation und Aufgaben, Zusammenarbeit mit dritten Stellen (§4-11) 3) Funktionsschutz a) Marktintegrität (Insiderüberwachung (§12-16) Meldepflichten (§9)) b) Markttransparenz (Ad-hoc-Publizität (§15) Veränderung von Stimmrechten (§21-30)) 4) Anlegerschutz (Verhaltensregeln für Wertpapierhandelsunternehmen (§31-37a) Straf- und Bußgeldvorschriften (§38-40b))
- Konkretisieren Sie die Wohlverhaltensregeln nach WpHG! Allgemeine Verhaltensregeln Allgemeine: soweit zur Wahrung der Kundeninteressen und im Hinblick auf Art u. Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich (anleger- und objektgerecht) - Leistungsdruchführung mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden (§ 31 Abs.1) - Bemühung zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Kundeninteresse geht vor) (§ 31 Abs.1) - Einholung von Kundeninformationen über Erfahrung, Kenntnisse, Ziele, finanzielle Verhältnisse (§ 31 Abs.2) - Mitteilung aller zweckdienlichen Informationen an den Kunden (§ 31 Abs.2)
- Konkretisieren Sie die Wohlverhaltensregeln nach WpHG! Besondere Verhaltensregeln Besondere §32 Abs. 1: - Verbot von Empfehlungen, die nicht im Kundeninteresse sind - Verbot von Empfehlungen, die Vorteile für das Eigengeschäft bringen
- Welches Prinzip liegt der Kursermittlung an der Börse zugrunde? Das Meistausführungsprinzip = das meiste Volumen, wenn gleich, dann höchstmöglicher Kurs
- Kurszusätze: bG ebG T repB/Brep * bG = Kaufwünsche zum festgestellten Kurs befriedigt, weiteres Angebot ebG = Kaufwünsche konnten nur zu geringem Teil befriedigt werden T = gestrichen Taxe = geschätzter Kurs, kein Handel repB/Brep = Umsätze vorhanden, Verkaufangebot > Kaufnachfrage = anteilig ausgeführt * = kleinere Aufträge konnten nicht berücksichtigt werden
- Stellen Sie kurz die Formen einer Emission dar! Fremdemission (und Selbstemission): 1. Vorbereitung - Vereinbarung über Zeitpunkt, Umfang, Kondition / Art der Übernahme u. der Unterbringung / evtl. Wahl der WP-Form - Vorbereitung der Unterbringung: Prospekterstellung / öffentliche Ankündigung / gezielte Werbemaßnahmen 2. Übernahme - Festübernahme durch Übernahmekonsortium / - Übernahme durch Platzierungskonsortium 3. Unterbringung (- öffentliche Platzierung / - Private Platzierung)
- 3 Formen der öffentlichen Platzierung (Emission)? 1. Auflage zur Zeichnung (Subskription) 2. freihändiger Verkauf 3. börsenmäßiger Verkauf
- Von wem werden Selbstemissionen i.d.R. durchgeführt und worin liegen Vorteile der Fremdemission? i.d.R von KI (Real-, Spezial-KI, Zentralbanken) - grundsätzlich für alle möglich! Vorteil Fremdemission: - Nutzung von Branchenkenntnissen, Absatzkanälen - Börsenpräsenz - Verwahrung und Verwaltung der Papiere / Kurspflege - Reputationstransfer - Übernahme Absatzrisiko - Risikoteilung bei Konsortium
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- Von wem werden Selbstemissionen i.d.R. durchgeführt? Vorteile Selbstemission? i.d.R von KI (Real-, Spezial-KI, Zentralbanken) - grundsätzlich für alle möglich! Vorteil Selbstemission: - kostengünstig - geringere Verbreitung des Papiers möglich - eigenständige Abwicklung - ggf. zeitliche Ersparnis
- Systematisieren Sie die Formen der Effektengeschäfte für Kunden! 1) Kommissionsgeschäfte a) Einfache Effektenkommission b) Zwischenkommission c) Botengeschäfte 2) Festpreisgeschäfte
- Def. Kommissionär! Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen und zu verkaufen. (§383 HGB)
- Nenne Rechte (4) eines Kommissionärs! Rechte des Kommissionärs: 1. Anspruch auf Provision und Aufwendungsersatz 2. Anspruch auf Abnahme der beschafften Ware oder Wertpapiere bzw. Geldbeträge 3. gesetzliches Pfandrecht an Kommissionsgegenständen wegen der Forderung aus dem Geschäft 4. gesetzliches Selbsteintrittsrecht bei Waren oder Wertpapieren, für die amtliche Preise festgelegt sind.
- Nenne Pflichten (7) eines Kommissionärs! Pflichten eines Kommissionärs: 1. übernommene Geschäfte mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen 2. Bemühung um günstigsten Preis 3. Befolgung der Weisung des Auftraggebers 4. Anzeigen des Ausführungsgeschäftes 5. Rechenschaft über das Ausführungsgeschäft 6. Haftung für Erfüllung ggü. Auftraggeber 7. Anzeige eines Selbsteintritts
- Welche zwei vertragliche Gestaltungsformen bedingt ein Kommissionsgeschäft? 1. Kommissionsvertrag zwischen Kommissionär und Kommittent 2. Kaufvertrag zwischen Kommissionär und einem Dritten
- Erläutere: Einfache Wertpapierkommission! Nach den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte führen KI Wertpapieraufträge ihrer Kunden im Wege der einfachen Wertpapierkommission aus. Die Rechenschaftspflicht gem §384 Abs. 2 HGB erfüllt das KI mit der Übermittlung der für den Kunden wichtigen Informationen. Grafik: Kommitten - Kommissionär (Verkaufskommission) Kommissionär - Börse - Kommissionär (Kaufvertrag (Ausführungs- oder Deckungsgeschäft)) Kommisionär - Kommittent (Einkaufskommission)
- Erläutere: Zwischenkommission und Botengeschäfte! Zwischenkommission Die Einschaltung eines Zwischenkommissionärs wird für den Kunden nicht ersichtlich. Der Hauptkommissionär haftet für die sorgfältige Auswahl des Zwischenkommisionärs. Botengeschäfte Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die selbst nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, können Kundenaufträge als Boten an die zuständigen Zentralinstitute weitergeben. Sie sind damit nur "Durchleitstelle", die Zentrale fungiert als Kommissionär und erstellt die Abrechnung. Die Provision wird geteilt.
- Nenne (8) Ausstattungsmerkmale von Schuldverschreibungen! - Währung - Verzinsung - Laufzeit - Tilgungsmodalitäten - Mindestanlage - Übertragung - mögliche Zusatzrechte - steuerliche Aspekte
- Einteilungsmöglichkeiten von Schuldverschreibungen (I): - Emittenten - Währung - Laufzeit Emittenten: - Anleihen der öffentlichen Hand - Bankschuldverschreibungen - Industrieschuldverschreibungen Währung: - EUR Anleihen - Währungsanleihen Laufzeit: - kurz / mittelfristig / langfristig
- Einteilungsmöglichkeiten von Schuldverschreibungen: - Verzinsung - Sitz des Ausstellers - Rückzahlung o Verzinsung: - festverzinslich - variabel verzinslich - unverzinslich o Sitz des Ausstellers: - Inlandsanleihen / - Auslandsanleihen o Rückzahlung: - gesamtfällige Anleihen - Tilgungsanleihen - ewige Anleihen
- Stellen Sie die charakteristischen Merkmale von Bundesanleihen und Bundesobligationen dar! Was ist gleich? Emission, Handel, Betrag, Zins Emissionsrhytmus: 2-3 Emissionen pro Jahr Emissionsverfahren: 1. Tenderverfahren 2. Börsenhandel Bösenhandel: ja Mindestauftrag: 1. Tenderverfahren 1 Mio. Euro 2. Börsenhandel ab 0,01Euro Anlagehöchstbetrag: unbeschränkt Zinssatz: fester Nominalzins Zinszahlung: jährlich nachträglich
- Stellen Sie die charakteristischen Merkmale von Bundesanleihen und Bundesobligationen dar! Was ist gleich? Laufzeit, Erwerber, Verkauf, Übertragbarkeit, Verwahrstellen, Lieferung Rückzahlung: Zum Nennwert Erwerber: Im Tenderverfahren: nur Mitglied. d.Bietergruppe Bundes-WP nach Böseneinführung: jedermann Verkauf/Rückgabe: nach Börseneinführung, täglicher Verkauf Übertragbarkeit: nach Börseneinführung: jedermann Verkaufs-/Verwahrstellen: Banken, Sparkassen, Kreditgen., LZB Lieferung: Wertrechte, keine effektiven Stücke ACHTUNG Laufzeit divergiert: BuObl. 5 Jahre BuAnl. 10 Jahre
- Erläutern Sie die Charakteristika einer Optionsanleihe! Gliedern Sie die Optionsanleihe in die Systematik der Schuldverschreibungen ein. - Verbriefung eines Bezugsrechts neben dem Forderungsrecht - Forderungsrecht bleibt bei Ausübung des Bezugsrechts bestehen - Optionsrecht ist in Optionsscheinen verbrieft - Recht ist getrennt von Anleihe selbständig handelbar - Notierungen an der Börse: Anleihe cum, Anleihe ex, Optionsschein - Festlegung bei Ausgabe: Bezugsverhältnis - Optionsfrist - Bezugspreis
- Begriffsbestimmungen: - Bezugsverhältnis - Bezugspreis - Optionsprämie - Innerer Wert - Optionsfrist Das Bezugsverhältnis gibt an, wieviel OS zum Bezug der Aktie notwendig sind. Der Bezugspreis ist die Zahlungshöhe bei Ausübung des Optionsrechts Die Optionsprämie gibt an, wie hoch der Mehraufwand des Bezugs der Aktie mittels OS gegenüber direktem Aktienkauf ist (Aufgeld). Der Innere Wert ist die Differenz zwischen Tageskurs der Aktie und Bezugspreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Die Optionsfrist ist der Zeitraum des Ausübungsrechtes. Entspricht i.d.R. der LZ der Anleihe.
- Formel Aufgeld! (Kurs OS x Bezugsverhältnis) + Bezugspreis ___________________________________ -1 Kurs der Aktie Ist das Aufgeld positiv, so ist der Bezug über den OS teurer als direkt!
- Def. Hebel! Kurs der Aktie _______________________ Kurs OS x Bezugsverhältnis immer "positiv" zeigt "erwartete" OS Veränderung in Abhängigkeit der Veränderung der Aktie.
- Def. Braek-Even-Kurs (call)! Break.Even-Kurs = Bezugspreis + (Bezugsverhältnis x Kurs OS) Gibt den Kurs an, ab dem verlustfreie Ausübung des OS möglich ist.
- Grenze "Wandelanleihe" und "Optionsanleihe" voneinander ab! Gemeinsamkeiten - Verzinsung: geringe, meist feste Verzinsung - Rückzahlung: 100% am Ende der Laufzeit - Ursprüngliche Rechtsstellung des Anlegers: Gläubiger - Risiken: erhöhte Kursrisiken durch Koppelung an die Unternehmensergebnisse - allerdings Endfälkligkeit zu 100%
- Grenze "Wandelanleihe" und "Optionsanleihe" voneinander ab! Unterschiede o Rechtsstellung des Anlegers nach der Maßnahme: Wandelanleihe: Teilhaber aus der / den Aktien Optionsanleihe: Gläubiger aus der Anleihe + Teilhaber aus der/den Aktien o Marktgängigkeit: Wandelanleihe: geringe Stücke am Markt Optionsanleihe: in geringer Stückzahl neu aufgelegt OA cum, OA ex, OS einzeln handelbar