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Recht (Fach) / !!!! (Lektion)
RECHT - WIEDER
Diese Lektion wurde von kristina191191 erstellt.
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- Def. BGB - allg. Teil - Sachenrecht - Schuldrecht - Familienrecht - Erbrecht
- Rechtssubjekte - Objekte natürliche Persosnen - Verbraucher (nat. Per ohne Gesch.bezug) - Unternhemer (nat. od. juris. Pero mit Ge.bezug) juristische Personen - Privatrechts (Vereine, Stiftungen) - öffentlichen Rechts (TV, IHK)
- Def. Rechts- und Geschäftsfähigkeit ! Rechtsfähigkeit (Träger Rechte u. Pflichten) natürl. Person (Geburt bis Tod) juristische Person des Privatrechts (Eintrag. HR - Löschung HR) juristische Person des öffentlichen Rechts (Erkennung - Aberkennung Staat) Geschäftsfähigkeit (Abgabe von WE inkl Rechte u Pflichten) Geschäftsunfähigkeit (<7 J) beschr. Geschäftsfähig (7 - 18 J.) Geschäftsfähig (ab 18 J)
- Geschäftsunfähigkeit - Folgen < 7 Jahre Verträge sind nichtig !! Handeln kann NUR gesetzl. Vertreter
- beschränkt G.fähigkeit 7 - 18 J. Verträge sind schwebend unwirksam ! Zustimmung durch Vertreter oder rechtlicher Vorteil
- geschäftsfähig Natür. Person 18 Jahre oder jede juristische Person. Verträge sind voll wirksam !!
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