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Externes Rechnungswesen (Fach) / Fragen (Lektion)
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- Nicht abnutzbare Wirtschaftsgut des AV, z.B Gebäude - Zum Bilanzstichtag liegt der Marktwert unter den AK. - Vor diesem Hintergrund müssen wir mit dem niedrigerem Wert bewertet. Nicht Zutreffend, da wir nicht wissen ob es sich um eine vorraussichtliche dauerhafte oder temporäre Wertminderung handelt.
- ,,Prinzip der Maßgeblichkeit" Investition: TA u. Maschine in diesem Jahr - Entscheidung im Handelsrecht ( im Einklang mit den Grundsätzen ordnungsm. Bilanzierung auf eine geo.degr. Abschreibung im Umfang von 40 % . => Dieses führt zwangsläu Zutreffend
- Eine KG stellt im Lagebericht dar, wie es seine geringfügigen Wirtschaftsgüter erfassen möchte. Nicht zutreffend ( im Anhang)
- Die Wertuntergrenze der Herstellkosten eines beweglichen abnutzb. Wirtschaftsgut des AV, dass selbstständig nutzungsfähig ist, beläuft sich auf 135 €. Dieses Wirtschaftsgut kann auf der Grundlage des Steuerrechts sofort vollständig als Aufwand er Zutreffend
- Im Anlagenspiegel müssen alle Wirtschaftsgüter des AV mit ihren Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten abgebildet werden. Sofern sie zum Bilanzstichtag im Verwertungsprozess eingesetzt werden. Zutreffend
- Im Rahmen des Vorsichtsprinzips regelt das HGB, dass realisierte Verluste zum Teil - ausgewiesen werden müssen. - ausgewiesen werden dürfen. - nicht ausgewiesen werden müssen. Nicht zutreffend da es bei nicht realisierte Verluste richtig wäre. - realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden
- Die Bewertung von Finanzanlagen im HR folgt dem strengen Niederstwertprinzip, da im Unterschied zu den anderen Wirtschaftsgütern des AV- auch bei voraussichtlich temporären Wertminderungen eine Abschreibung eine Abschreibung erfolgen kann. Nicht zutreffend
- Unter welchen Voraussetzungen wird das Wahlrecht zu einer Verpflichtung? => Nur wenn eine Einheitsbilanz angestrebt wird muss nach dem Einkommenssteuergesetz zum Bilanzstichtag des Jahres der Anschaffung bzw. Herstellung im Rahmen der Bewertung v Zutreffend
- Wo ist das strenge Niederstwertprinzip zuzuordnen? aus der Bewertung des UV nach HGB
- Wo ist das gemilderte Niederstwertprinzip zuzuordnen? auf die Bewertung des AV nach HGB
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- Wo ist das Höchstwertprinzip zuzuordnen? Verbindlichkeiten nach HGB
- Der beizulegende Wert stellt im Rahmen der Bewertung von Vorratsvermögen eine Bewertungsalternative für vertretbare Wirtschaftsgüter dar. Nicht zutreffend