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Medienmanagement (Fach) / 6 (Lektion)
- Prinzipien Recht & Werbeplatzierungen Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation Keine Beeinflussung des redaktionellen Inhalts In D. gibt es ein sog. Trennungsgebot von Inhalt und Werbung. Werbung muss immer als solche gekennzeichnet werden, damit Zuschauer kalr erkennen können, was Sie gerade schauen. Diese Abgrenzung ist unterschiedlichen Gesetzten verankert. Bei der Presse im Pressegesetz, bei Telemedien in den Telemediengesetz und beim Rundfunk im Rundfunk Staatsvertrag. Da es keine zentrale Aufsichtsbehörde gibt, wird auf einen Selbstkontrollmechanismus gesetzt. Ein Inhalt gilt dann als Werbung, wenn ein UN für die Veröffentlichung ein Entgelt verlangt oder eine Bezahlung zugesichert bekommen hat. Dann muss dieser Inhalt als Werbung gekennzeichnet werden. Wenn Werbung in ihrem Layout und der Anordnung klar vom red. Inhalt abgegrenzt ist, muss sie nicht zusätzlich mit "Anzeige" gekennzeichnet werden. Wenn ein eWerbeanzeige durch ihren Aufabu , wie ein regulärer Artikel aussieht, muss dass deutlich über dem Titel mit "Anzeige" markeirt werden und nicht kleingedruckt in der Ecke. Werbung im Internet müssen von Texten durch das Wort "Anzeige" klar abgegrenzt werden.
- Branded Entertainment Advertiser funded Programming Branded Ent. - Produktion eines bestimmten Programms durch ein UN, das einem Sender für ein geringes Entgelt zu Verfügung gestellt wird. Das Programm beinhaltet Werbung des UNs. Bsp.: Red Bull Felsspringen, oder Red Bull Stratos. Platzieren - klass. Werbung Präsentieren - Sponsoring Integrieren/Inszenieren - Product Placement
- Product Placement und Recht Produktplatzierung bedeutet, dass Gegenstände bestimmter Marken in Filmen o. Serien auftauchen. Damit wird unterschwellig für ein Prodkut geworben. Gegenstand - Marke/ UN/ Produkt/ Innovation Präsentation - Visuell/ Verbal/ Kombiniert Integration - Wichtig ist der Einbezug in die Handlung bzw. das Gesamtthema Darsteller - Mit/ ohne Unterstützung durch Darsteller. Bsp.: Film, dessen Handlung die Jagd nach einem Koffer ist., der zu einer bekannten Marke gehört. James Bond - BMW Recht: Produktplatzierung ist im Kino, Filmen, Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltungen erlaubt. Kindersendungen werden strenger reguliert, da Kinder Werbung nicht einschätzen können. Vier Punkte, die beachtet werden müssen: Red. Unabhängigkeit Keine direkten Kaufapelle Keine übermäßige Hervorhebung KENNZEICHNUNG - mind. 3 Sek. P Hinweis: "Diese Sendung könnte Produktplatzierung enthalten", wird verwendet, wenn ein Produkt von anderen Produzenten eingekauft wird und man nicht sicher ist, ob es Produktplatzierung enthält (Bsp.: CSI)
- Recht und Rundfunk Werbung/ Sponsoring - Ja Produkt/Themenplatzierungen - Nein mit Ausnahmen Schleichwerbung - NEIN seit 2010
- Recht und Internet Im Internet muss Werbung auch mit "Anzeige" gekennzeichnet werden. Letzte Neuerung bei FB, dass es mit Nutzeraktivitäten geworben wird. Das muss auch als "gesponserte Meldung" gekennzeichnet werden.
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