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AWL (Fach) / Nichtigkeit/Anfechtbarkeit (Lektion)

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

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  • Formverstoß § 125 BGB gesetzlich vorgegebene Form wird nicht eingehalten
  • Geschäftsunfähigkeit § 105 BGB bis 7 Jahre/ Geistesgestörtheit Nichtigkeit!
  • Verbot/Gesetz § 134 BGB missachten eines Verbots/Gesetzes Nichtigkeit!
  • gute Sitten § 138 BGB Ausnutzung der Zwangslage Nichtigkeit!
  • Scheingeschäft § 117 BGB Nichtigkeit!
  • Scherzgeschäft § 118 BGB Scherzender muss davon ausgehen, dass Betroffener den Scherz versteht, ansonsten muss er Schadenersatz leisten, wenn dem Betroffenen dadurch ein Schaden entstanden ist Nichtigkeit!
  • Geheimer Vorbehalt § 116 BGB Nichtigkeit!
  • Falsche Übermittlung § 120 BGB Beispiel: Telegramm Anfechtbarkeit!
  • Arglistige Täuschung § 123 BGB Beispiel: Unfallauto Anfechtbarkeit!
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