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BWL 2. Semester (Fach) / WPR I (9) (Lektion)

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  • §249 Art und Umfang des Schadensersatzes: - SE verpflichtet = Zustand herstellen der herrschen würde falls Schaden nicht zugefügt - Geldbetrag statt Herstellung kann verlangt werden
  • §241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis: - Gläubiger kann vom Schuldner eine Leistung fordern - Schuldverhältnis verpflichtet jeden Teil zhhur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen.
  • §181 Insichgeschäft: - Selbstkontrahierungsverbot
  • §167 Erteilung der Vollmacht: - Vollmachterteilung erfolgt indem man es dem Verterter sagt oder dem Dritten mitteilt - Vollmacht bedarf nicht der Form
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