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BWL 2. Semester (Fach) / WPR I (7) (Lektion)
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- §125 Nichtigkeit wegen Formmangels: - Rechtsgeschäft ohne durch Gesetz vorgeschriebene Form ausgeführt ist nichtig.
- §124 Anfechtungsfrist: - Anfechtung nach §123 nur binnen Jahresfrist - Im Falle der arglistigen Täuschung wenn Täuschung entdeckt. - Im Falle der Drohung wenn die Zwangslage (Unmöglichkeit des freien Handelns) aufhört
- §123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung: - WE abgegeben nur weil getäuscht oder bedroht -> Anfechtbarkeit möglich
- §122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden: - WE nichtig gem. §§ 118 - 120 -> Schadensersatz bis maximal der Wert den er Dritte wegen Vertrauens an der Gültigkeit bekommen hätte
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