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BWL 2. Semester (Fach) / WPR I (4) (Lektion)

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  • § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag: - Verpächter dem Pächter verpflichtet den Gebrauch zu gewähren und den Genuss der Früchte - Vorschriften des Mietvertrags entsprechenden anzuwenden
  • § 518   Form des Schenkungsversprechens: - Mangel einer Form wird durch die Bewirkung der Leistung aufgehoben  
  • § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse:   - Zur Begründung eines Schuldverhältnisses sowie Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag eine Voraussetzung - Schuldverhältnis mit Pflichten nach §241/II entsteht auch durch: 1. Aufname von Vertragsverhandlungen 2. Anbahnung 3. ähnliche geschäftliche Kontakte - Schuldverhältnis mit Pflichten nach §241/II kann auch zu Personen entstehen die nicht Vertragspartei werden sollen
  • § 155 Versteckter Einigungsmangel: - Vereinbarung eines Punkts ist nicht passiert der Vertrag gilt jedoch falls Vertrag auch zustande gekommen würde ohne Vereinbarung dieses Punktes
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