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BWL 2. Semester (Fach) / WPR I (3) (Lektion)

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  • § 154 Offener Einigungsmangel: - Parteien nicht über alle Punkte des Vertrags einig ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen - Falls Beurkundung verabredet gilt der Vertrag nicht bis Beurkundung statt gefunden
  • § 150 Verspätete und abändernde Annahme: - Verspätete Annahme gilt als neuer Antrag - Eine Annahme unter Änderung gilt als neuer Antrag
  • § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung: - Geschäftspartner erhält unsere Annahme des Vertrags verspätet, sollte sie normalerweise rechtzeitig angekommen sein muss er die Verspätung anzeigen, sollte er die Anzeige verzögern so gilt die Annahme als nicht verspätet. Sonst §150/I neuer Antrag.
  • § 138 Sittenwidriges Geschäft: - Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten = nichtig - Ausbeutung etc. dann nichtig.
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