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BWL 2. Semester (Fach) / WPR I (2) (Lektion)

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  • § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts: - Falls gesetzl. Vertreter Minderjährigen ermächtigt mit Hilfe des Familiengerichts ein Betrieb zu führen so ist Minderjähriger unbeschränkt geschäftsfähig - Ermächtigung kann nur mit Hilfe des Familiengerichts zurückgenommen werden
  • § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis: - Gesetzl. Vertreter ermächtigt Minderjährigen zu Arbeiten dann für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig - Ermächtigung kann zurückgenommen werden ohne Hilfe des Familiengerichts
  • § 126 Schriftform   - Durch Gesetz schriftl. Form benötigt gilt Vertrag nur in dieser Form
  • § 134 Gesetzliches Verbot: - Rechtsgeschäft gegen das Gesetz = nichtig
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