Jahresabschluss (Fach) / Bilanzierung (Lektion)

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Wertaufhellung

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  • Wertaufhellung Er ist Teil der Bewertungsgrundsätze und sagt aus, dass Erkenntnisse über die Verhätnisse am Bilanzstichtag, die nach dem Stichtag aber vor Bilanzaufstellung bekannt werden zu berücksichtigen sind.
  • Bewertungsvorschriften der Bilanzierung laut § 252 HGB Bilanzidentität  Ziel: Klarheit, Vergleichbarkeit, Erhöhung des Informationsgehalts Grundsatz der Unternehmensfortführung: Ziel: Abkehr von Einzelveräußerungspreisen Bewertung zum Abschlussstichtag und Einzelbewertung Grundsatz der Vorsicht Grundsatz der Periodenabgrenzung Methodenstetigkeit
  • Arten der Bewertungsgrundsätze? Ziel der Grundsätze? Realisationsprinzip: Gewinn erst bei Realisation ausweisen, Realisationszeitpunkt = bei Lieferung/Leistung, Rechnungserstellung, Gefahrenübergang   Imparitätsprinzip: ungleiche Bewertung von Gewinn & Verlust; Verlust bei Erkennbarkeit ausweisen --- Gewinn bei Realisation   Wertaufhellungsprinzip: Erkenntnisse über die Verhältnisse am Bilanzstichtag, die nach dem Stichtag aber vor Bilanzaufstellung bekannt werden sind zu berücksichtigen Ziel: Gläubigerschutz