Jahresabschluss (Fach) / Bilanzierung (Lektion)
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Wertaufhellung
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- Wertaufhellung Er ist Teil der Bewertungsgrundsätze und sagt aus, dass Erkenntnisse über die Verhätnisse am Bilanzstichtag, die nach dem Stichtag aber vor Bilanzaufstellung bekannt werden zu berücksichtigen sind.
- Bewertungsvorschriften der Bilanzierung laut § 252 HGB Bilanzidentität Ziel: Klarheit, Vergleichbarkeit, Erhöhung des Informationsgehalts Grundsatz der Unternehmensfortführung: Ziel: Abkehr von Einzelveräußerungspreisen Bewertung zum Abschlussstichtag und Einzelbewertung Grundsatz der Vorsicht Grundsatz der Periodenabgrenzung Methodenstetigkeit
- Arten der Bewertungsgrundsätze? Ziel der Grundsätze? Realisationsprinzip: Gewinn erst bei Realisation ausweisen, Realisationszeitpunkt = bei Lieferung/Leistung, Rechnungserstellung, Gefahrenübergang Imparitätsprinzip: ungleiche Bewertung von Gewinn & Verlust; Verlust bei Erkennbarkeit ausweisen --- Gewinn bei Realisation Wertaufhellungsprinzip: Erkenntnisse über die Verhältnisse am Bilanzstichtag, die nach dem Stichtag aber vor Bilanzaufstellung bekannt werden sind zu berücksichtigen Ziel: Gläubigerschutz