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B2B (Fach) / Korrektur + Regress (Lektion)
B2B_Korrektur + Regress
Diese Lektion wurde von Lisa2007 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Störung Vielen Dank für Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX.Laut der Leistungsbeschreibung der Unitymedia Business Produkte wird eine etwaige Störung der Internet- oder Telefonieverbindung innerhalb von acht Stunden während der Servicezeit (Mo-Fr von 8:00 – 20:00 Uhr, Sa 8:00 – 16 Uhr) ab Störungsmeldung auf der Business Service Line beseitigt.Unsere Überprüfung hat ergeben, dass Ihre Störungsmeldung vom 30.07.2011 um 20:39 Uhr außerhalb der o.a. Servicezeit erfolgte, die Störungsbeseitigung erfolgte am 01.08.2011 um 20:29 Uhr.Die Störung am 15.08.2011 wurde innerhalb der Servicezeit behoben.Einen Regressanspruch besteht daher bei den von Ihnen genannten Störungen nicht.Weiterhin weisen wir darauf hin, dass laut unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie, Abschnitt C, 1.1 nicht unsere Internet- und Telefoniedienste nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken bzw. als Vorleistungsprodukt für Dritte genutzt werden dürfen.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
- Schadensersatz +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Sehr geehrter Herr xxxxx, unabhängig von der Frage unserer Einstandspflicht benötigen wir eine konkretere Darlegung der von Ihnen geschilderten Umsatzeinbußen aufgrund des Ausfalls Ihres Festnetzanschlusses. Gerne prüfen wir Ihren Anspruch auf Schadenersatz und stellen Ihnen anheim, den Schaden dem Grunde und der Höhe nach zu spezifizieren und nachzuweisen. Wichtig ist, dass eine Störung der Internet- oder Telefonieverbindung grundsätzlich umgehend bei uns gemeldet wird, da die garantierte Entstörzeit von 8 Stunden erst ab diesem Zeitpunkt – innerhalb unserer Servicezeiten Mo. – Fr. von 08:00 – 20:00 Uhr und Sa. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr – gültig wird. Vielen Dank für Verständnis!
- AuslandsCalls Berechnung Wir möchten Sie auf unsere Auftragsbestätigung vom 29.02.2012 hinweisen, mit der wir Ihnen die vertraglichen Bestimmungen mitgeteilt haben. Die International Flatrate ist in der Auftragsbestätigung nicht vermerkt. Zu Ihren vertraglichen Nebenpflichten gehört es, im Rahmen der Mitwirkungspflicht, unsere Auftragsbestätigung, Rechnungen und Abbuchungen zu kontrollieren und auf Unregelmäßigkeiten zeitnah hinzuweisen.Eine Gutschrift der bereits getätigten Auslandstelefonate können wir daher leider nicht gewähren.
- Korrektur Falsches Produkt vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte entschuldigen Sie die Fehleingabe des Produkts Business Internet 32 + Telefon. Wir haben den Auftrag wunschgemäß für Business Internet 64 + Telefon zum Preis von 39,90 €/ Monat (47,48 € brutto), Ihrem Wunsch entsprechend, zum 06.07.2012 erfasst. Ihr Vertrag wird bei Unitymedia unter der Kundennummer 291404201 geführt.
- Korrektur Freimonate vielen Dank für Ihre Rückmeldung.Es liegt uns sehr viel daran, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind. Wir bedauern, dass wir diesem Anspruch nicht gerecht werden konnten.Wir haben Ihren Vertrag am 30.05.2012 auf Business Internet 32 + Telefon mit sechs Freimonaten umgestellt. Die Gebühren werden somit erst ab dem 01.12.2012 in Rechnung gestellt. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihrem Kundenkonto die bereits berechneten Gebühren in Höhe von 17,37 € gutgeschrieben haben.
- Ablehnung Neuauftrag Betrugsverdacht vielen Dank für Ihr Interesse an einem Neuvertrag. Leider müssen wir Ihnen auf diesem Wege zunächst eine Absage erteilen, da unter einer anderen Kundennummer in unserem Hause auffallend identische Daten existieren.Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten bitten wir Sie, sich in einem unserer Unitymedia-Shops mit Ihrem Personalausweis auszuweisen und den Auftrag vor Ort erneut zu veranlassen.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
- Schadensersatz Sehr geehrter Herr Ionnadis, unabhängig von der Frage unserer Einstandspflicht benötigen wir eine konkretere Darlegung der von Ihnen geschilderten Umsatzeinbußen aufgrund des Ausfalls Ihres Festnetzanschlusses. Gerne prüfen wir Ihren Anspruch auf Schadenersatz und stellen Ihnen anheim, den Schaden dem Grunde und der Höhe nach zu spezifizieren und nachzuweisen. Wichtig ist, dass eine Störung der Internet- oder Telefonieverbindung grundsätzlich umgehend bei uns gemeldet wird, da die garantierte Entstörzeit von 8 Stunden erst ab diesem Zeitpunkt – innerhalb unserer Servicezeiten Mo. – Fr. von 08:00 – 20:00 Uhr und Sa. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr – gültig wird. Vielen Dank für Verständnis!
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