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pharm. Gesetzeskunde (Fach) / pharm. Gesetzeskunde 1 (Lektion)
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- Grundgesetz BRD 23.05.1949 die Verfassung beruht auf dem Grudgesetz => freiheitlich, demokratische Grundordnung
- Judikative richterliche/rechtsprechende Gewalt => ausgeübt durch unabhängige Richter an den Gerichten
- Exekutive ausführende Gewalt =>Ausführung der Gesetze (Umsetzung) öffentliche Verwaltung, Polizei, Regierung,...
- Legislative gesetzgebende Gewalt der Bundestag, der Bundesrat, die Landtage und die jeweiligen Regierungen die meisten pharm. Gesetze sind Bundesgesetze und Verordnungen
- Verbrechen rechtwidrige Taten, die mit mindestens 1 Jahr Gefängnis bestraft werden
- Vergehen Taten die mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden (z.B. führen einer Apotheke ohne Erlaubnis)
- Ordnungswidrigkeiten sind Taten die nur mit Geldbusse bestraft werden (z.B. widerrechtliche führen der Berufsbezeichnung PTA)
- Föderalismus Vereinigung von einzelnen Staaten zu einem Gesamtstaat Gewaltenteilung zwischen Einzelstaaten und Gesamtstaat => BRD
- Bundesrat Vertretung der Länder innerhalb des Bundes Mitbestimmung bei Gesetzen ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Anzahl Sitze/Bundesland proportional zur Einwohnerzahl
- fünf ständige Verfassungsorgane Bundespräsident Bundestag Bundesregierung Bundesverfassungsgericht Bundesrat als Vertretung der Länder
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- Bundestag Parlament der BRD 600 Abgeordnete werden alle 4 Jahre gewählt diese wählen den Bundeskanzler
- Bundeskanzler ist der Regierungschef ernennt Minister gibt die Richtlienen der Regierung vor
- Europäisches Parlament verabschiedet gesamteuropäische Gesetze versucht bestehende Ländergesetze einheitlich anzugeichen sitz Brussel
- Gesetze werden vom Parlament verabschiedet regeln allgemeine Rahmenbedingungen Einzelheiten werden vom jeweiligen Minister genau definiert (z.B durch Verordnungen)
- Verordnungen werden vom zuständigen Bundesminister nach gültigen Bundes- und Ländergestzen erlassen
- Erlasse Verwaltungsvorschriften für den Dienstbetrieb in Behörden
- BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Zulassung von Arzneimitteln, Medizinprodukten Überwachung von BTM Sitz: Bonn
- Bundesgesundheitsministerium ist auf Bundesebene für alle Bereiche des Gesundheitswesen verantwortlich erlässt Verordnungen
- AOLG Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden Einhaltung/Durchsetzung der Bundesvorschriften
- LAK Landesapothekerkammer körperschaften des öffentlichen rechts pflichtmitgliedschaft als apotheker aufgaben: Wahrnehmung und Förderung der Berufsinteressen der Mitglieder im Rahmen bestehenderGesetze Fortbildung für das gesamte Apothekenpersonal Weiterbildung zum Fachapotheker Beratung der Mitglieder in allen berufsbezogenen Fragen (Personal, Eröffnung) Erstellung von Gutachten für staatliche Behörden Schaffung von Versorgungseinrichtungen für Apotheker und Angehörige Durchführung von Schlichtungs- und Schiedsverfahren Erlass einer Berufsordnung über die Standespflichten (unzulässige Wettbewerbshandlungen
- BAK Bundesapothekerkammer freiwilliger zusammenschluss der LAK
- ABDA Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände zusammenschluss der 17 LAVs und 17 LAKs sitz Berlin
- Landesapothekerverbände LAV Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft zusammenschuss als DAV-deutscher Apotheker Verein auf Bundesebene => ABDA
- ZL zentrallaboratorium deutscher Apotheker sitz Eschborn bei Frankfurt Untersuchung, Prüfung,.. von AM und Substanzen
- DAC deutscher Arzneimittel codex
- DAPI - deutsches Arznei-Prüfungs-Institut selbe Aufgaben wie ZL => ZL untergeordnet
- AMK arzneimittelkommission (deutscher Apotheker) Fachausschuss der ABDA Prüfung von Am und Empfehlungen zu AM und deren Risiken
- ABDATA ABDA Datenbank zu AM/Substanzen
- PZ pharmazeutische Zeitung govi verlag automatischer Bezug als Apotheker
- DAZ deutsche Apotheker Zeitung deutscher apothekerverlag stuttgart ABDA unabhängig
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- Informationstelle für Arzneimittel IFA vergibt PZ-Nummer
- FIP Berufsorganisation Fédération Internationale Pharmaceutique fördert weltweit die Pharmazieals Beruf und Wissenschaft.
- API arbeitsgemeinschaft für pharmazeutische Information fördert die europaweite Vereinheitlichung der pharmazie
- STADA standardpräparat deutscher Apotheker AM Hersteller
- ADA Arbeitgeberverband deutscher Apotheker
- Edikt von Salerno 1241 durch Friedrich II. erstmalige (rechtliche) Trennung von Arzt und Apotheker (erster Apothekerverein 1180)
- DPhG Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft fördert durch Vorträge und ihre Zeitschriften„Archiv der Pharmazie“ und „Pharmazie in unserer Zeit“ wissenschaftliche Bestrebungen aufdem Gebiet der Pharmazie
- DIMDI deutsches Institut für medizinische Information und Dokumentation