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pharm. Gesetzeskunde (Fach) / pharm. Gesetzeskunde 1 (Lektion)

abschnitt für erste Klausur

Diese Lektion wurde von jrjr125 erstellt.

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  • Grundgesetz BRD 23.05.1949 die Verfassung beruht auf dem Grudgesetz => freiheitlich, demokratische Grundordnung
  • Judikative richterliche/rechtsprechende Gewalt => ausgeübt durch unabhängige Richter an den Gerichten
  • Exekutive ausführende Gewalt =>Ausführung der Gesetze (Umsetzung) öffentliche Verwaltung, Polizei, Regierung,...
  • Legislative gesetzgebende Gewalt der Bundestag, der Bundesrat, die Landtage und die jeweiligen Regierungen die meisten pharm. Gesetze sind Bundesgesetze und Verordnungen  
  • Verbrechen rechtwidrige Taten, die mit mindestens 1 Jahr Gefängnis bestraft werden
  • Vergehen Taten die mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden (z.B. führen einer Apotheke ohne Erlaubnis)
  • Ordnungswidrigkeiten sind Taten die nur mit Geldbusse bestraft werden (z.B. widerrechtliche führen der Berufsbezeichnung PTA)
  • Föderalismus Vereinigung von einzelnen Staaten zu einem Gesamtstaat Gewaltenteilung zwischen Einzelstaaten und Gesamtstaat => BRD
  • Bundesrat Vertretung der Länder innerhalb des Bundes Mitbestimmung bei Gesetzen ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Anzahl Sitze/Bundesland proportional zur Einwohnerzahl
  • fünf ständige Verfassungsorgane Bundespräsident Bundestag Bundesregierung  Bundesverfassungsgericht Bundesrat als Vertretung der Länder
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  • Bundestag Parlament der BRD 600 Abgeordnete werden alle 4 Jahre gewählt diese wählen den Bundeskanzler
  • Bundeskanzler ist der Regierungschef ernennt Minister gibt die Richtlienen der Regierung vor  
  • Europäisches Parlament verabschiedet gesamteuropäische Gesetze versucht bestehende Ländergesetze einheitlich anzugeichen sitz Brussel
  • Gesetze werden vom Parlament verabschiedet regeln allgemeine Rahmenbedingungen Einzelheiten werden vom jeweiligen Minister genau definiert (z.B durch Verordnungen)
  • Verordnungen werden vom zuständigen Bundesminister nach gültigen Bundes- und Ländergestzen erlassen
  • Erlasse Verwaltungsvorschriften für den Dienstbetrieb in Behörden
  • BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Zulassung von Arzneimitteln, Medizinprodukten Überwachung von BTM Sitz: Bonn
  • Bundesgesundheitsministerium ist auf Bundesebene für alle Bereiche des Gesundheitswesen verantwortlich erlässt Verordnungen
  • AOLG Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden Einhaltung/Durchsetzung der Bundesvorschriften  
  • LAK Landesapothekerkammer körperschaften des öffentlichen rechts pflichtmitgliedschaft als apotheker aufgaben: Wahrnehmung und Förderung der Berufsinteressen der Mitglieder im Rahmen bestehenderGesetze Fortbildung für das gesamte Apothekenpersonal Weiterbildung zum Fachapotheker Beratung der Mitglieder in allen berufsbezogenen Fragen (Personal, Eröffnung) Erstellung von Gutachten für staatliche Behörden Schaffung von Versorgungseinrichtungen für Apotheker und Angehörige Durchführung von Schlichtungs- und Schiedsverfahren Erlass einer Berufsordnung über die Standespflichten (unzulässige Wettbewerbshandlungen
  • BAK Bundesapothekerkammer   freiwilliger zusammenschluss der LAK
  • ABDA Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände zusammenschluss der 17 LAVs und 17 LAKs sitz Berlin
  • Landesapothekerverbände LAV Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft zusammenschuss als DAV-deutscher Apotheker Verein auf Bundesebene => ABDA
  • ZL zentrallaboratorium deutscher Apotheker sitz Eschborn bei Frankfurt Untersuchung, Prüfung,.. von AM und Substanzen
  • DAC deutscher Arzneimittel codex
  • DAPI - deutsches Arznei-Prüfungs-Institut selbe Aufgaben wie ZL => ZL untergeordnet
  • AMK arzneimittelkommission (deutscher Apotheker) Fachausschuss  der ABDA Prüfung von Am und Empfehlungen zu AM und deren Risiken
  • ABDATA ABDA Datenbank zu AM/Substanzen  
  • PZ pharmazeutische Zeitung govi verlag automatischer Bezug als Apotheker
  • DAZ deutsche Apotheker Zeitung deutscher apothekerverlag stuttgart ABDA unabhängig
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  • Informationstelle für Arzneimittel IFA vergibt PZ-Nummer
  • FIP Berufsorganisation Fédération Internationale Pharmaceutique fördert weltweit die Pharmazieals Beruf und Wissenschaft.
  • API arbeitsgemeinschaft für pharmazeutische Information fördert die europaweite Vereinheitlichung der pharmazie  
  • STADA standardpräparat deutscher Apotheker AM Hersteller
  • ADA Arbeitgeberverband deutscher Apotheker
  • Edikt von Salerno 1241 durch Friedrich II. erstmalige (rechtliche) Trennung von Arzt und Apotheker (erster Apothekerverein 1180)
  • DPhG Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft fördert durch Vorträge und ihre Zeitschriften„Archiv der Pharmazie“ und „Pharmazie in unserer Zeit“ wissenschaftliche Bestrebungen aufdem Gebiet der Pharmazie
  • DIMDI deutsches Institut für medizinische Information und Dokumentation