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Strafrecht AT (Fach) / Der Versuch (Lektion)
Aufbau eines Versuchs, Grundbegriffe
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- Schema Versuch §§ 22, 23 StGB I. Vorprüfung II. Tatbestand III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld V. persänliche Strafaufhebungs- oder Strafausschließungsgründe VI. Ergebnis
- Vorprüfung 1. Keine Vollendung der Tat 2. Versuchsstrafbarkeit § 23 I, 12 I, II StGB
- Tatbestand 1. Tatentschluß 2. Unmittelbares Ansetzen, § 22 StGB
- Schuld 1. Schuldunfähigkeit §§ 19, 20, 21 StGB 2. Fähigkeit Unrechtseinsicht 3. Entschuldigungsgründe
- Tatentschluß Liegt vor wenn sich Täter entschlossen hat die Tat zu begehen.
- Unmittelbares Ansetzen iSd § 22 StGB ist gegeben, wenn nicht lediglich eine Vorbereitungshandlung vorliegt. Täter muss zur Angriffshandlung angesetzt, die Schwelle zum "Jetzt gehts los" überschritten haben.
- Untauglicher Versuch liegt vor, wenn entweder Tatmittel, Tatobjekt oder das Tatsubjekt zur Tatbegehung untauglich sind. -> unter Versuchsstrafbarkeit abzuhandeln.
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