Jahresabschluss (Fach) / Bewertung von Forderungen (Lektion)

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Bewertung

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  • einbringliche Forderungen * Bewertung zum Zeitwert (Buchwert)
  • zweifelhafte Forderungen * Forderungen, bei denen am Bilanzstichtag Ausfallrisiken erkennbar sind (z.B. Nichteinlösung von Schecks, eingereichte Jahresabschlüsse weisen eine bedenkliche verschlechtere Liquidität aus) - ungedeckte Anteile sind indirekt abzuschreiben - evtl. Neubewertung der vorhandenen Sicherheiten (Wert der Immobilie, Preisverfall?) - Einleitung eines Insolvenzverfahrens führt zur EWB - KEIN direkter Ausweis in der Bilanz (wird mit Aktiva 4 -  GESAMTFORDERUNGEN) verrechnet + Abschreibung auf Forderungen an EWB
  • uneinbringliche Forderungen * es besteht keine Aussicht auf eine Bezahlung des Kapitals und der Zinsen - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren erfolglos - Insolvenzverfahren wurde mangels Masse eingestellt -Kd verstirbt, Erben schlagen Erbe aus + Abschreibung auf Forderungen an KKK
  • Forderungen - Bewertung - Pauschalwertberichtigung auch einbringliche Forderungen bergen (verdeckte) Risiken. Es müssen hierfür pauschale Wertberichtigungen vorgenommen werden. Ermittlung nach dem Erfahrungswert der 5 Vorjahre. *vorgeschriebene PWB - steuerliche Anerkennung   (Abschr. F an PWB-vorgeschr.) * nicht vorgeschriebene (freiwillige) PWB - KEINE steuerliche Anrechung (340f-reserve) - müssen in der Steuerbilanz wieder abgezogen werden (erhöhen den  zu versteuernden Gewinn) --->> werden bilanziell aktiviert und nicht einzeln ausgewiesen!!