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Gesundheitspädagoge (Fach) / 2.0 phyto Heilpflanze als Arzneimittel (Lektion)

Heilpflanzen Modul 2

Diese Lektion wurde von GIHA erstellt.

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  • Forderungen aus pharmazeutischer Sicht: 1. Qualitativ hochwertige, validierte Herstellung 2. Standardisierung 3. Genügend hohe, exakte Dosierung 4. Genügend lange Einnahmedauer  
  • Angaben zur Dosierung Sehr wichtig ist auch die richtige Dosierung der Heilpflanzen, da hier klare Dosis-Wirkungs-Beziehungen existieren. Die richtigen Dosierungen sind auf denFertigpackungen angegeben oder auch aus den Monographien der Kommission Edes ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (Monographiensammlung EBERWEINund VOGEL) zu entnehmen.
  • Produkte aus Heilpflanzen oder Teilen hergestellt · Lebensmittel· Kosmetika· Arzneimittel.
  • Die Vorschriften bezüglich Lebensmittel (Diätetika, Nahrungsergänzungsmittel) und Kosmetika finden sich  v. a. im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) undin der Kosmetikverordnung
  • Die meisten gesetzlichen Regelungen betreffend Arzneimittel, also auch aus Pflanzen hergestellte Arzneimittel (Phytotherapeutika) finden sicht  im Gesetz überden Verkehr mit Arzneimitteln, kurz Arzneimittelgesetz (AMG) genann
  • Im §2 des AMG wird der Begriff „Arzneimittel“ definiert: Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind am oder immenschlichen Körper ... Krankheiten, Leiden zu heilen, lindern = Heilmittel zu verhüten = Vorbeugung zu erkennen = Diagnostika
  • Stoffe im Sinne des AMG sind neben chemischen Elementen und Verbindungen, Stoffwechselprodukten von Mensch, Tier und Mikroorganismen ausdrücklich auch Pflanzen Pflanzenteile Pflanzenbestandteile.
  • Wie nennt der Pharmazeut Getrocknete Pflanzen oder Pflanzenteile   Drogen. (Nicht zu verwechseln mit Rauschdrogen)
  • aws sind Fertigarzneimittel Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im Voraus hergestellt undin einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehrgebracht werden.
  • Was sind Rezepturarzneimittel (Rezepturarzneimittel werden im Gegensatz dazu nachindividuellen Angaben für eine bestimmte Person in der Apotheke einzeln hergestellt,z.B. eine spezielle Teemischung!)
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  • Gesetzliche Regelung des früher (BGA).heute Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Fertigarzneimittel benötigen bei der zuständigen Behörde eine sogenannteZulassung. (siehe Zulassungsnummer Zul.-Nr. auf dem Arzneipäckchen!) Nach homöopathischen Prinzipien hergestellte Arzneimittel benötigen lediglich eineRegistrierung (Reg.-Nr. auf der Packung!). Sie dürfen weder einen Beipackzettelnoch eine Indikationsstellung enthalten.
  • was sind Standardzulassungen. Für Standartzulassungen existieren verbindliche Vorschriften imHinblick auf Art und Menge ihrer Bestandteile und Dosierungsempfehlungen. Hältsich der Hersteller an die Standards, braucht er keine Zulassung mehr beantragen.
  • Man gliedert die Arzneimittel nach ihrem „Status“ in 3 Gruppen: Verschreibungspflichtige,Apothekenpflichtige undFreiverkäufliche Arzneimittel
  • verschreibungspflichtigen Arzneimittel - müssen vom Arzt verordnet werden - sind Preisbindung unterworfen Auch unter den verschreibungspflichtigen Präparaten finden sich viele aufpflanzlicher Basis. Sie enthalten aber meist isolierte Reinstoffe von landläufig als„giftig“ eingestuften Pflanzen.
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel - nur in Apotheken erhältlich - ohne ärztl. Anweisung erhältlich Die Apothekenpflicht stellt eine Absicherung für den Patient/Verbraucher dar. Er sollbeim Erwerb solcher Präparate nachfragen können und kompetent beraten werden.
  • freiverkäufliche Arzneimittel. in - Drogerien, - Drogeriemärkten,- Reformhäusern, - Supermärkten - im Lebensmitteleinzelhandel - Preise sind frei kalkulierbar. - Person die über  Sachkundenachweis zum Handel mitfreiverkäuflichen Arzneimitteln verfügt muss da sein
  • Status eines Arzneimittels ergibt sich aus dem AMG
  • Kommision E Die moderne Phytotherapie vereint die Erfahrungen der Volksmedizin mit derchemisch-analytischen Genauigkeit der Naturwissenschaft. In Umsetzung des AMGwurde im Jahre 1978 vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt eine Expertenrunde,die Kommission E benannt. Ihre Aufgabe bestand darin, Heilpflanzen im Hinblickauf ihre Zulassung als Arzneimittel zu beurteilen. Neben Dosierungsempfehlungenund der Beurteilung von Nebenwirkungen sollte die Kommission auch Erkenntnisseder Erfahrungsmedizin berücksichtigen. Die Arbeit der Kommission E ist nunmehrbeendet. Es wurden mehr als 300 Heilpflanzen in sog. Monographien bewertet.
  • ESCOP Auf europäischer Ebene wurde 1989 die European Scientific Cooperative (ESCOP)gegründet. Sie repräsentiert als Dachorganisation die nationalen Phytotherapieesellschaftenin Europa und erarbeitet ebenfalls Drogenmonografien. Die ESCOPMonographienähneln in ihrer Struktur einer Fachinformation und bieten einenÜberblick zum Stand des Wissens zum Zeitpunkt des Erscheinens.