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Gesundheitsökonomie (Fach) / Rationierung im Gesundheitswesen (Lektion)
VO 2
Diese Lektion wurde von MaiundSarah erstellt.
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- Definition Rationierung "die ökonomisch, juristisch und ethisch legitimierte Verweigerung medizinischer Leistungen auch dann, wenn sie klinisch anerkannt sind und ihr Nutzen unbestritten ist" (Hagen Kühn 1991)
- Problem der Definition von Rationierung -Rationierungsbegriff wird begrenzt auf "legitimierte" Leistungsausgrenzung
- Definition Medizinisches Optimum ...
- Priorisierung "(...) die ausdrückliche Feststellung einer Vorrangigkeit bestimmter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vor anderen" - führt grds. zu mehrstufiger Rangreihe - am oberen Ende: was nach Datenlage/fachlichem + öffentlichen Konsens als unverzichtbar erscheint - am unteren Ende: was wirkungslos ist/mehr schadet als nützt - Priorisierung von Methoden, Kranheitsfällen, Kranken- und Kranlheitsgruppen, Versorgungszielen und Indikationen - Gegenteil: Posteriorisierung
- Abgrenzung Priorisierung/Rationierung - Priorisierung med. Leistungen und Indikationen führt nicht zwangsläufig zu Rationierung (im Sinne von Vorenthalten med. notwendiger oder nützlicher Leistungen aus Knappheitsgründen)
- Rationalisierung - ein Prozess, bei dem ein in qualitativer und quantitativer Hinsicht vorgegebenes Ziel mit einem verglichen zum Status Quo geringeren Mittelaufwand realisiert werden kann - "tut weh": sinnvolle Leistungen werden ggf. nicht erbracht - bezieht sich nur auf die Technik der Leistungserbringung, nicht auf Output
- Harte Rationierung - Festlegung eines Versorgungsniveaus innerhalb eines durch Steuern und/oder Beiträge finanzierten Gesundheitssicherungssystems - Leistungsniveau darf nicht durch privaten Zukauf von Leistungen überschritten werden - in westlichen Staaten nur in Randbereichen (Bspw. Organtransplantation von Lebendspendern)mit vorherrschendem Wertesystem kompatibel
- Weiche Rationierung - fixiert das solidarisch finanzierte Leistungsniveau - erlaubt gleichzeitig weitere (direkt oder über Versicherung) privat finanzierte Inanspruchnahme
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