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Insolvenzrecht (Fach) / InsoG (Lektion)

Grundlagen

Diese Lektion wurde von Schilder erstellt.

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  • 1. Das Insolvenzverfahren, Ablauf 1.  Antrag §13+ 14+15 a.  Durch vertretungsberechtigtes Organ (Geschäftsführung oder Vorstand) bei juristischen Personen b.  Durch Schuldner bei natürlichen Personen c.  Durch Gläubiger (Voraussetzungen: Forderung + Titel)   2.  Antrags- und Prüfungsverfahren + Sicherungsmaßnahme a.  Feststellung des Vermögens und der Schulden b.  Dauert i. d. R. 3 Monate   3.  Abweisung § 26 oder Eröffnung*1 durch Beschluss § 27 a.  Insolvenzverwalter bestellt (Gläubigerausschuss) b.  Vermögensmasse festgestellt c.  Forderungsbestand   4. Liquidation oder Planverfahren*2   *1 Eröffnung: Wenn die Kosten des Verfahrens von der Masse gedeckt werden *2 Masse generieren: (sichern + verwerten) und Forderungsprüfung (wer hat berechtigte Forderungen)