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Insolvenzrecht (Fach) / InsoG (Lektion)
- 1. Das Insolvenzverfahren, Ablauf 1. Antrag §13+ 14+15 a. Durch vertretungsberechtigtes Organ (Geschäftsführung oder Vorstand) bei juristischen Personen b. Durch Schuldner bei natürlichen Personen c. Durch Gläubiger (Voraussetzungen: Forderung + Titel) 2. Antrags- und Prüfungsverfahren + Sicherungsmaßnahme a. Feststellung des Vermögens und der Schulden b. Dauert i. d. R. 3 Monate 3. Abweisung § 26 oder Eröffnung*1 durch Beschluss § 27 a. Insolvenzverwalter bestellt (Gläubigerausschuss) b. Vermögensmasse festgestellt c. Forderungsbestand 4. Liquidation oder Planverfahren*2 *1 Eröffnung: Wenn die Kosten des Verfahrens von der Masse gedeckt werden *2 Masse generieren: (sichern + verwerten) und Forderungsprüfung (wer hat berechtigte Forderungen)