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Handelsrechtlicher Konzernabschluss (Fach) / 3. Vorbereitende Maßnahmen (Lektion)

Behandlung von Währungsschwankungen, Umrechnungen

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  • Prozess zur aufstellung des Konzernabschluss -          Einzelabschluss (IFRS I) -          Aufstellung der (IFRS II) à Vereinheitlichung der Stichtage, Ansatz und Bewertung, sowie Währungsumrechnung -          Summenabschluss -          Konsolidierung à Eliminierung konzerninterner Beziehungen -          Konzernabschluss  
  • Grundsatz der Einheitlichkeit -          Formelle Einheitlichkeit o   Stichtage o   Ausweis -          Materielle Einheitlichkeit o   Ansatz o   Bewertung
  • Einheitlichkeit nach IAS -          Stichtag der Mutter = Stichtag des Konzernabschluss -          Einzelabschluss sollte identisch sein, außer wenn die zeitliche Differenz kleiner als 3 Monate ist, ansonsten wird ein Zwischenabschluss fällig
  • Einheitlichkeit nach HGB -          Stichtag des Konzernabschluss zwingend Stichtag des Mutterunternehms -          Einzelabschlüsse sollen den gleichen Stichtag besitzen, sonst bedarf es Zwischenabschlüsse, wenn die Differenz länger als 3 Monate ist -          Gilt für Voll- oder Quotenkonsolidierung
  • Ansatz nach IFRS -          Gleiche Rechnungslegungsgrundsätze (uniform accounting policies) -          à Wahlrechte sind einheitlich zu wählen -          Zeitliche Stetigkeit
  • Ansatz nach HGB -          Konzernleitung kann über den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden neu entscheiden è Please Note: Sachverhalte die ansatzpflichtig sind, müssen aktiviert/passiviert werden oder bei ansatzverbot wieder abgezogen werden
  • Bewertung des JA -          Konzernabschluss nach den Bewertungsmethoden des Jahresabschluss des Mutterunternehmens -          Bewertungswahlrechte leben neu auf -          Einheitlich auszuüben sind Bewertungsvorschriften auf gewährte Wahlrechte Neubewertung von Vermögensgegenständen und Schulden -          Bewertungsmethoden des Einzelabschluss, die nach Recht des Mutterunternehmens nicht zulässig sind -          Abweichend von den Bewertungsgrundsätzen des Konzerns
  • Methoden zur Währungsumrechnung -          Stichtagkursmethode o   Umrechnung aller Bilanzposten mit dem Stichtagkurs o   Übliche Variante: modifizierte Stichtagkursmethode -          Zeitbezugsmethode o   Umrechnung mit dem Kurs zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Entstehung
  • Vorgehensweise modifizierte Stichtagskursmethode 1.       Umrechnung der Erträge und Aufwendungen mit Periodendurchschnittskurs 2.       Umrechnung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtagkurs 3.       Eigenkapital zum historischen Kurs 4.       Erfassung der Differenzen erfolgsneutral als eigenen Posten im Eigenkapital è Schulden- und Erfolgskonsolidierung erfolgswirksam zu berücksichtigen
  • Vorgehensweise Zeitbezugsmethode 1.       Umrechnung nichtmonetäre Posten zum historischen Kurs 2.       Umrechnung monetärer Posten zum Stichtagkurs 3.       Umrechnung Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskursen 4.       Wertänderung (Afa) werden zu „Bilanz“-kursen umgerechnet è Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst
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  • Definition monetärer und nicht monetärer Posten Monetäre Posten: -          Zahlungsmittel -          Alle Vermögensgegenständen und Schulden, die zu einem festen oder bestimmbaren Geldeingang oder –ausgang führen Nichtmonetäre Posten: -          Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände, Goodwill, Vorräte -          Sachleistungsforderungen und –verbindlichkeiten -          Abgrenzungsposten -          Eigenkapital
  • Vorgehensweise nach IAS 21 zur Währumgsumrechnung 1.       Bestimmung funktionale Währung für jedes Konzernunternehmen gegebenenfalls in Darstellungswährung umrechnen 2.       – a.       Falls die funktionale Währung der Tochterunternehmen = Währung des Mutterunternehmens à Umrechnung Zeitbezugsmethode b.      Falls funktionale Währung des Tochterunternehmens = Währung des Sitzlandes der Tochterunternehmen à Umrechnung in Darstellungswährung gemäß modifizierten Stichtagskursmethode 
  • Kriterien zur Bestimmung der funktionalen Währung -          Wechselkursschwankungen à Erfolgsbeitrag ändert sich dadurch à primäres ökonomisches Umfeld entscheidet Primäre Indikatoren -          Währung mit hohem Einfluss auf Verkaufspreis von Waren und Dienstleistungen -          Währung mit hohem Einfluss auf Lohn- und Materialaufwand
  • Kriterien zur Bestimmung der funktionalen Währung -          Wechselkursschwankungen à Erfolgsbeitrag ändert sich dadurch à primäres ökonomisches Umfeld entscheidet Primäre Indikatoren -          Währung mit hohem Einfluss auf Verkaufspreis von Waren und Dienstleistungen -          Währung mit hohem Einfluss auf Lohn- und Materialaufwand
  • Indizien für das Vorliegen einer Hyperinflation -          Ersparnisse werden in nicht-monetäres Vermögen angelegt -          Geldbeiträge werden nicht in Landeswährung, sondern einer stabilen Auslandswährung angelegt -          Zinsen, Löhne und Preise an Indizes gebunden -          Kumulierte Inflationsrate über 3 Jahre mehr als 100 %
  • Währungsumrechnung im HGB -          Nur modifizierte Stichtagskursmethode