Jura (Fach) / Allgemeines Verwaltungsrecht (Lektion)

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Grundlagen

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  • Was ist Verwaltung? Öffentliche Verwaltung ist jede Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung ist. (Otto Mayer)
  • Wesensmerkmal der öffenltichen Verwaltung? Handeln im öffentlichen Interesse. Insb. die Belange der Allgemeinheit. Aber auch der Schutz der Recht Einzelner.
  • Eingriffsverwaltung? Maßnahmen, die den Bürger belasten.
  • Leistungsverwaltung? Der Staat gewährt Leistungen.
  • Unmittelbare Staatsverwaltung? (+Beispiele) Staat handelt durch eigene Behörden. - Ministerien - Zoll (BMF) - Polizei?
  • Mittelbare Staatsverwaltung? (+Beispiele) Erfüllung von Verwaltungsaufgaben durch vom Staat unterscheidbare, rechtlich selbständige Personen. - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des ÖffR - Gemeinden -Unis - IHK - Krankenkassen - Studentenwerk
  • Beleihung Verwaltung durch Private. Betrauung privater EInzelpersonen oder Jur. Personen mit der selbstständigen hoheitlichen Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben. - Schiffskapitain - TüV mittelbare Staatsverwaltung   (Unterschied zum Verwaltungshelfer, der eine Behörde unterstützt - Schülerlotse)
  • Unterscheidung ÖffR - PrivatR 3 Theorien 1. Subjektstheorie öffR kommt imme dann zur Anwendung, wenn notwendiger Weise ein Träger hoheitlicher Gewalt beteiligt ist. 2. Subjektionstheorie wenn ein Über- und Unterordnungsverhältnis vorliegt. 3. Interessentheorie wenn die Angelegenheit im öff. Interesse liegt