Sozialkunde (Fach) / Grundgesetze (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 3 Karteikarten

- Kollission von Grundrechten - Inhalt Art. 1 / 19 / 79 - Begründungen der Menschenwürde - Stellung Chinas zu Menschenrechten - (Das System der Grundrechte im Grundgesetz)

Diese Lektion wurde von FCNSandro86 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Geben Sie den Inhalt des Artikel 1 des Grundgesetz wieder (Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in aller Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
  • Geben Sie den Inhalt des Artikel 19 des Grundgesetz wieder (Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtsweggarantie) (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Getzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
  • Geben Sie den Inhalt des Artikel 79 des Grundgesetz wieder (Änderung des Grundgesetzes) (...) (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, druch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln I und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.