Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)
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Echtes und unechtes Unterlassungsdelikt
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- Was ist der Unterschied zwischen einem echten und ... Echte Unterlassungsdelikte sind in eigenen Tatbeständen geregelte Nichttätigkeitsdelikt (zB §§ 138, 142 II, 323c). § 13 gilt hier nicht. Unechte Unterlassungsdelikte können grundsätzlich alle Erfolgsdelikte ...
- Wonach beurteilt sich nach hM bei mehrdeutigem Verhalten, ... Nach hM ist bei mehrdeutigem Verhalten der strafrechtliche Anknüpfungspunkt danach zu wählen, wo bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung des sozialen Handlungssinns im Hinblick auf den eingetretenen ...
- Wo liegt der strafrechtliche Anknüpfungspunkt (Tun ... Der Anküpfunspunkt ist im Unterlassen zu sehen, wenn der Täter abbricht, bevor die Rettungshandlung das Tatobjekt erreicht und ihm eine realisierbare Rettungsmöglichkeit eröffnet hat. Ein Abbruch ...
- Wo liegt der strafrechtliche Anküpfungspunkt, wenn ... Nach hM ist hier an das aktive Tun anzuknüpfen. Denn es kann im Hinblick auf die Verhaltensqualität keinen Unterschied machen, ob der Täter auf ein sachliches Rettungsmittel einwirkt und dadurch dem ...
- Wo liegt nach hM der strafrechtliche Anknüpfungspunkt, ... Bei Abschalten durch behandelnden Arzt im Unterlassen der Weiterbehandlung, da das Abschalten des Reanimationsgeräts hier bei Aussichtslosigkeit einer Rettung nach sozialem Handlungssinn dem Unterlassen ...
- Wann fehlt dem Täter die physisch reale Möglichkeit ... Wenn der Täter infolge allgemeiner oder individueller Handlungsunfähigkeit, wegen fehlender räumlicher Nähe bzw. wegen fehlender Hilfsmittel aus Sicht eines objektiv Urteilenden zur Vornahme der gebotenen ...
- Wann ist ein Unterlassen kausal für einen Erfolg? Wenn die Vornahme der gebotenen Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der schädliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfallen wäre.
- Wie unterscheiden sich Beschützergarantenpflichten ... Eine Beschützergarantenpflicht verpflichtet zum Schutz eines bestimmten Rechtsgutes vor unbestimmt vielen Gefahren. Eine Überwachungsgarantenpflicht verpflichtet zur Überwachung einer bestimmten Gefahrenquelle ...
- Welche Umstände begründen eine Beschützergarantenpflicht? ... Gesetz Durch enge Vertrauensbeziehung geprägte Gemeinschaftsverhältnisse, insbesondere sog. Gefahrengemeinschaften tatsächliche (Gewährs-)Übernahme von Schutzpflichten
- Wie lange besteht eigentlich die Beschützergarantenpflicht ... Nach neuerer Rspr des BGH endet die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten auch schon vor formaler Auflösung der Ehe, wenn die Voraussetzungen für ein Scheitern der Ehe nach den §§ 1353 II ...
- Welche Umstände begründen eine Überwachungsgarantenpflicht? ... Gesetz Ingerenz, dh pflichtwidriges Schaffen einer schadensnahen Gefahrenlage Verantwortung für in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallende sachliche Gefahrenquellen (bei Hauseigentümer, Tierhalter, ...
- Kann die tatsächliche Übernahme der allgemeinen ... Nur ausnahmsweise ist das Entstehen einer Garantenpflicht aus tatsächlicher Übernahmeder allg. Hilfeleistungspflicht anzunehmen, wenn bei Hilfeleistung durch den Täter sich die Gefahr für das Opfer ...
- Begründet die berufliche Stellung des Arztes für ... Für einen Arzt entstehen besondere Schutzpflichten, wenn er die Behandlung eines Patienten tatsächlich übernimmt, bzw. wenn er eine ärztliche Stellung übernimmt, die ihm die Verantwortung für einen ...
- Inwieweit begründet die Stellung eines Amtsträgers ... Eine Garantenpflicht besteht nur insoweit, als eine verwaltungsrechtliche Pflicht gleichen Inhalts existiert. Sie ist beschränkt auf die Erfolgsabwendung mit verwaltungsrechtlichen Mitteln und trifft ...
- Welche Bedeutung kommt der Entsprechensklausel des ... Nach hM muss die Entsprechensklausel nicht bei reinen Erfolgsverursachungsdelikten geprüft werden, sondern nur bei sog. verhaltensgebundenen Delikten, die eine bestimmte Handlungsmodalität voraussetzen ...
- Worin liegt der Unterschied zwischen einem Irrtum ... Ersteres liegt vor, wenn der Täter sich über die tatsächlichen Umstände, die die Garantenpflicht auslösen irrt (=Tatbestandsirrtum gem. § 16 I 1), letzteres, wenn der Täter bei Kenntnis der tatsächlichen ...
- Was sind die Voraussetzungen einer echten Pflichtenkollision? ... Kollision zweier gleichartiger (rechtlicher, nicht nur moralischer) Handlungspflichten Täter kommt einer Handlungspflicht auf Kosten der anderen nach, gleichgültig welcher Täter handelt in Kenntnis ...
- Wann ist dem Täter normgemäßes Verhalten unzumutbar? ... Wenn er durch Vornahme der gebotenen Handlung billigenswerte Eigeninteressen in erheblichem Umfang verletzen müsste und der Schutz dieser Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden steht. ...