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Recht (Fach) / Produkthaftung, ProdHaftG (Lektion)
Produkthaftung, ProdHaftG
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- Def. Produkthaftung, ProdHaftG ! Regelungen zwingend und können nicht ausgeschlossen werden treten neben vertraglichen Haftungsansprüche ProdHaftG ist verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung)
- Checkliste ProdHaftG. Voraussetzungen: - Fehlerhaftes Produkt (§ 2,3 ProdHaftG (lesen)) - Verletzungshandlung an absolutem Recht - Kausalität - Hersteller - Kein Ausschluss, § 1 II ProdHaftG (lesen)
- Rechtsfolgen ProdHaftG. Rechtsfolgen: * SE (§§ 7 ff ProdHaftG (auch Schmerzensgeld, § 8)) * Achtung: Selbstbeteiligung bei Sachschäden gem. (§ 11) * Verjährung: 3 Jahre, max. 10, (§ 12 ProdHaftG)
- Nenne die beiden Arten des Sachenrechts + Erklärung ! Besitz (§ 854 BGB) ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache Eigentum (§ 903 ff BGB) ist die rechtliche Sachherrschaft Für den Besitzer einer beweglichen Sache gilt die Eigentumsvermutung (§ 1006 BGB)
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