Recht (Fach) / Vertragsarten (Lektion)

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Vertragsarten

Diese Lektion wurde von kristina191191 erstellt.

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  • Was ist der Inhalt eines Kaufvertrags? § 433 ff BGB   Verkäufer:     Verpflichtung Sache zu übereignen und zu übergeben  (Ware schicken)   Käufer:          Verpflichtung Kaufpreis zu bezahlen   (Geld zahlen)
  • Checkliste Kaufvertrag. ! Voraussetzungen: Angebot + Annahme WE Abgabe Geschäftsfähigkeit Zugang keine Anfechtung = übereinstimmende Willenserklärungen
  • Definiere das Abstraktionsprinzip. - Verpflichtung und Verfügung sind eine Einheit   - Schuldrecht und Sachenrecht im rechtlichen Bestand unabhängig   - Schuldrecht = relative Wirkung zw. Parteien und   Sachenrecht = absolute Wirkung ...
  • Was können Kaufgegenstände sein? Nenne die beiden ... Sachmangel   § 434 BGB Abweichen der Ist-Beschaffenheit von Sollbeschaffenheit  Wenn keine Sollbeschaffenheit vereinbart ist, nur üblichen Verwendung   Rechtsmangel   § 435 BGB wenn Rechte ...
  • Was passiert wenn ein Mangel vorliegt? - gelten Regelungen aus Leistungsstörungen (BGB); - wie Rücktritt, SE, Gewährleistung (437) oder auch Garantie (443)  
  • Unterscheide die Garantie mit der Gewährleistung. Wenn Garantie gewählt wird, bleibt die Gewährleistung davon unberührt.   Bei Gewährleistung hat Käufer Recht auf Nachbesserung / Nacherfüllung, Minderung / Rücktritt oder SE  
  • Ablauf einer Mangelbeseitigung. Sachmangel beim Kauf 1. Frist Nacherfüllung                       1. Nacherfüllung unmöglich 2. Nachbesserung oder  2. Neulieferung 3. Frist verstrichen; Nacherfüllung erfolglos     ...
  • Wann ist die Verjährung beim KV + Nenne die Verjährungsfristen. ... § 438 + (437 + 439)   -> gilt nur für Nacherfüllung und SE -> nicht für Rücktritt und Minderung, diese verjähren nicht !!     Verjährungsfristen bei Nacherfüllung:   üblicherweise 2 Jahre ...
  • Def. Verbrauchsgüterkauf (KV) Verbraucher im Kaufrecht besonders geschützt, diese Regelungen finden sich im Verbrauchsgüterkauf   §§ 474 ff BGB
  • Rechtsfolgen der Verbrauchsgüterkauf. Rechtsfolgen:   - Abweichungen zu Mängelrechten ggf. unwirksam   - Verjährung kann für neue Sachen nicht vor Ablauf von 2 Jahren    und für gebrauchte nicht vor Ablauf eines Jahres eintreten (475 ...
  • Inhalt des Mietvertrags. § 535   Vermieter:     Verpflichtung Gebrauch in vertragsgemäßem Zustand während der Mietzeit zu gewähren, die auf der Mietsache lastenden Kosten zu tragen, § 535 Abs. 1 BGB   Mieter:     ...
  • Checkliste Mietvertrag. ! Voraussetzungen: Angebot + Annahme WE Abgabe Geschäftsfähigkeit Zugang keine Anfechtung = übereinstimmende WE
  • Form des Mietvertrags? - grds. formfrei !!   - bei Verträgen über Wohnraum, Grundstücke und Räume für länger als ein Jahr ist die Schriftform vorgeschrieben. Wird sie nicht eingehalten, gilt der Vertrag auf unbestimmte ...
  • Fälligkeit der Miete + Mietzahlung. Fälligkeit: Gebrauchsgewährung              = mit Vertragsbeginn Ordnungsgemäßer Zustand     = sofort   Mietzahlung grds. am Ende des Zeitabschnitts bei Wohnraum am 3. Werktag des ...
  • Erläutere die Kündigung beim Mietvertrag. Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige WE. Sie muss zugehen. Die ordentliche Kündigung braucht (außer beim Wohnraummietrecht für den Vermieter) keine Begründung, sondern nur die Erklärung! ...
  • Nenne je zwei Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis. ... Vermieter Überlassung Mietsache Erhalt Mietsache Kostenübernahme   Mieter Richtiger Gebrauch Mängel sofort mitteilen Einrichtung Mietzins
  • Verjährung der Mietsache. § 548 6 Monaten
  • Pachtvertrag §§ 581 ff BGB   Inhalt: Verpächter:    Verpflichtung Gebrauch und Genuss der Früchte Pächter:         Verpflichtung Pachtzins zu bezahlen 
  • Checkliste Pachtvertrag. ! Voraussetzungen: Angebot + Annahme WE Abgabe Geschäftsfähigkeit Zugang keine Anfechtung = übereinstimmende WE
  • Def. Leihe ! §§ 598 ff BGB   Verleiher verpflichtet sich, den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu überlassen.   Merkmale: - Entleiher trägt die Kosten der Erhaltung (§ 601 BGB) - Entleiher darf nur vertragsgemäß ...
  • Nenne das Kündigungsrecht inkl. Verjährung der Leihe. ... Kündigungsrecht (des Verleihers) - § 605 BGB    Verjährung: - Beginn für Rückgabe der Sache ist Beendigung der Leihe (§ 604 Abs. 5 BGB) - Verjährungsfrist von 6 Monaten für Verschlechterung ...
  • Welche Darlehensverträge gibt es? Nenne und erläutere ... Sachdarlehen, §§ 607 ff BGB   Darlehensgeber:        Verpflichtung zur Überlassung der Sache Darlehensnehmer:     Verpflichtung zur Zahlung Entgelt und Rückgabe von Sachen gleicher Art, ...
  • Kündigung beim Sachdarlehen. Kündigung, § 608   bei unbefristeten Verträgen jederzeit möglich, keine Kündigungsfrist
  • Kündigung beim Gelddarlehen Kündigung   Ordentliche Kündigung         (§ 489 BGB) nur für den Darlehensnehmer Außerordentliche Kündigung         (§ 490 BGB) für beide möglich  
  • Inhalt und Checkliste des Dienstvertrags. § 611   Dienstherr/Arbeitgeber:     Verpflichtung zur Gewährung der vereinbarten Vergütung   Arbeitnehmer:                    Verpflichtung zu Diensterbringung     ! Voraussetzungen: ...
  • Merksatz beim Dienstvertrag !! Es wird die Leistung geschuldet, nicht der Erfolg.
  • Kündigung des Dienstvertrags. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Werkvertrag Inhalt + Checkliste. §§ 631  ff BGB   Unternehmer: Verpflichtung Herstellung des Werkes, § 631 Abs. 1 BGB Besteller:        Verpflichtung Vergütung zu bezahlen, § 631 Abs. 1 BGB   ! Voraussetzungen: Angebot ...
  • Merksatz beim Werkvertrag !! Diesmal wird der Erfolg geschuldet, nämlich das mangelfreie Werk.
  • Unterscheide den Werklieferungsvertrag mit dem Werkvertrag. ... Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB): Wenn die Lieferung einer herzustellenden beweglichen Sache geschuldet wird, sind die Vorschriften über den Kaufvertrag anzuwenden.   Werkvertrag (§§ 631 ff BGB): ...
  • Unterscheide die beiden Mängelarten des Werkvertrags. ... § 633 Sachmangel    Abweichen der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit   Rechtsmangel    wenn Rechte Dritter an der Sache bestehen, die nicht übernommen wurden
  • Mängelrechte des Bestellers. § 634 BGB   § 634 Nr. 1 – Nacherfüllung gem. § 635 BGB § 634 Nr. 2 – Selbstvornahme und Aufwandsersatz gem. § 637 BGB § 634 Nr. 3 – Rücktritt gem. §§ 636, 323, 326 V BGB    -  Minderung ...
  • Kündigungsrecht beim Werkvertrag. § 649 BGB   Besteller kann bis zur Vollendung jederzeit kündigen   Unternehmer hat Anspruch auf die Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen und anderweitigen Einnahmen
  • Definiere den Kostenvoranschlag. § 650 BGB   zu unterscheiden:  Kostenäußerung (grobe Schätzung ohne Rechtsbindung)   unverbindlicher Kostenvoranschlag  (Regelfall, Kosten können 10-20 % darüber liegen ohne, dass es ...
  • Nenne drei Besonderheiten des Ratenkaufs. § 506 ff BGB Schriftform Abgabe von Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, Teilzahlungsbedingungen, effekt. Jahreszins, Kosten, Sicherheiten Abschrift für den Verbraucher 2-wöchiges Widerrufsrecht ...
  • Welche Verpflichtungen hat Leasing und welche Arten ... Verpflichtungen = Leasinggeber         Gebrauchsüberlassung Leasingsache Leasingnehmer      Zahlung der vereinbarten Leasingraten ______________   direktes Leasing Leasingobjekt = Leasingrate ...
  • Nenne und erläutere die beiden Leasingformen. Operating kurze Laufzeit;   - geplante Überlassung an mehrere LN - LG trägt Risiko der Vollamortisation   Finanzierung lange Laufzeit;   - LN trägt Gefahr des Untergangs - Instandhaltungspflicht ...
  • Def. Fernabsatzgeschäfte!   Voraussetzungen:   § 312 b   - Verbrauchervertrag   - Vertragsgegenstand muss Lieferung Waren oder DL sein   - Vertragsschluss (Angebot u Annahme); muss ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels ...
  • Rechtsfolgen des Fernabsatzvertrags. Widerrufs- bzw. Rückgaberecht        § 312 d BGB Ausübung und Rechtsfolgen gem.    §§ 355 ff. BGB Widerrufsfrist gem.                            § 312 d II, III BGB