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Recht (Fach) / Gerichtsstand (Lektion)
Gerichtsstand
Diese Lektion wurde von kristina191191 erstellt.
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- Was versteht man unter "Gerichtsstand" ? = wenn man ein Gericht anruft, muss dieses funktionell, sachlich und örtlich zuständig sein. funktionell welche Art von Gericht (Gerichtsbarkeit) sachlich welche Gerichtsinstanz örtlich in welchem Ort das Gericht
- Def. Gerichtsbarkeit (=funktionelle Zuständigkeit) Amtsgericht: bis 5000 € = Wohnungsmiete, Familie, Mahnbescheid Landgericht: über 5000 € = Amtshaftungsansprüche (= Behörde hat falsche Auskunft erteilt und nun habe ich Schaden bzw. Folgen), Miete bei Zeitschriftenladen (öffentliche) wenn über 5000 € -> Wert gilt aber nicht für Miete (privat) und Familie !
- Def. Sachliche Zuständigkeit. nach welcher Art und Umfang der Streit sicht richtet.
- Was sind die Ordentliche Gerichtsbarkeiten? * Zivilgericht (Streitigkeiten zw. den Bürgern) * Strafgericht (Strafverfahren und -vollstreckung) * Registergerichte (alle amtlichen Register Bsp.: Schuldnerverzeichnis, Grundbuch, Handelsregister etc.)
- Erkläre den Begriff Verwaltungsgerichtsbarkeit. öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zw. Bürger und Staat bzw. Streitigkeiten zwischen zwei Behörden.
- Was bedeutet die Arbeitsgerichtsbarkeit? Vor den Arbeitsgerichten sind Streitigkeiten von AN und AG, Tarifvertragsparteien und ANvertretungen zu entscheiden.
- Erkläre die Sozialgerichtsbarkeit. Ansprüche aus den Sozialgesetzbüchern, insb. Streit zw. Bürger und SVträger oder Leistungsträger untereinander.
- Definiere die Finanzgerichtsbarkeit (bzgl. Staat). für alle Streitigkeiten des Steuer- und Abgaberechts zuständig.
- Welche Gerichtsstände gibt es? * allgemeiner Gerichtsstand (wenn nichts anderes, dann der) Wohnsitz einer Person * besonderer Gerichtsstand (wenn was Besonderes, dann darf´s der sein) Möglichkeit zw allg. und bes. Gerichtsstand zu wählen * ausschließlicher Gerichtsstand (wenn, dann der und nur der) ist zwingend !!
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