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SteLe (Fach) / Freibetrag f. Land-&Forstwirte (Lektion)

Freibetrag f. Land-&Forstwirte

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  • Freibetrag für Land-&Forstwirte §? §13 Abs.3
  • Höhe des Freibetrags für Land-&Forstwirte? Einzelveranlagung 670€ Zusammenveranlagung 1.340€
  • Voraussetzung für den Freibetrag für Land-&Forstwirte? Die Summe der Einkünfte darf 30.700€ nicht übersteigen. Bei Zusammenveranlagung 61.400€