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SteLe (Fach) / Freibetrag f. Land-&Forstwirte (Lektion)
- Freibetrag für Land-&Forstwirte §? §13 Abs.3
- Höhe des Freibetrags für Land-&Forstwirte? Einzelveranlagung 670€ Zusammenveranlagung 1.340€
- Voraussetzung für den Freibetrag für Land-&Forstwirte? Die Summe der Einkünfte darf 30.700€ nicht übersteigen. Bei Zusammenveranlagung 61.400€