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Finanzbuchhaltung (FiBu) (Fach) / Definitionen (Lektion)

Definition einzelner Wirschaftsbegriffe

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  • Umsatzerlöse Erster Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB (für Kapitalgesellschaften). Erlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von typischen Produkten, Waren und Dienstleistungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.
  • Erlösschmälerungen Begriff: Minderung der erzielten Erlöse (Bruttoerlöse) durch Erlösberichtigungen (z.B. Boni), Erlösminderungen (z.B. Rabatte, Skonti) und Erlöskorrekturen (z.B. Korrektur von Berechnungsfehlern); es ergibt sich der Nettoerlös. Als Erlösschmälerung gilt auch ein Preisnachlass aufgrund einer Mängelrüge oder zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen (Garantie).
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Als Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung zeigt es an, welchen Gewinn ein Unternehmen in der laufenden Periode erwirtschaftet hat. Ein negatives Ergebnis (Verlust) wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet. Beide Erfolgsgrößen werden auch unter dem neutralen Begriff Jahresergebnis zusammengefasst. Der Jahresüberschuss ist Ausgangspunkt für die Verwendung des Gewinns und wird daher auch als Reingewinn bezeichnet. Bei einem Jahresfehlbetrag spricht man auch von einem Reinverlust. Gegensatz: Jahresfehlbetrag.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Das Journal der Einnahmen Überschuss Rechnung Ihre Einnahmen und Ausgaben sollten Sie nach den Arten gliedern, die bei Ihnen anfallen. Dabei ist es ratsam auf den amtlichen Vordruck der EÜR zurückzugreifen. Beispiele für Einnahmen im Journal sind u.a.: Betriebseinnahmen zum vollen Umsatzsteuersatz Betriebseinnahmen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen Private Nutzung des Firmenwagens Beispiele für Ausgaben im Journal sind u.a.: Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Gehälter, Löhne Kosten für Büromaterial, Telefon, Fax Miete, Zinsen Reisekosten Instandhalteung, Reparaturen Abschreibungen (Erklärung siehe unten) Weisen Sie die Beträge in der EÜR jeweils netto (ohne Umsatz- bzw. Vorsteuer) und als Gesamtbetrag aus. Sie sollten monatlich einen Saldo im Journal bilden. Die Werte der einzelnen Kategorien übertragen Sie dann auf den Vordruck zur Einnahmen Überschuss Rechnung, den Sie Ihrer Steuererklärung bei- fügen müssen, sofern Ihr Gewinn über 17.500 € im Jahr liegt.
  • Wer kann die EÜR anwenden? Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind Unternehmen deren Umsatz und Gewinn 500.000 € bzw. 50.000 € im Jahr nicht überschreiten Freiberufler können die EÜR generell anwenden Auch der eingetragene Kaufmann kann die EÜR verwenden, wenn er unter diesen Schwellenwerten liegt. In anderen Fällen ist die doppelte Buchführung für Sie anzuwenden.
  • Freie Berufe ? Freiberufler >> nicht buchführungspflichtig "die Kopfarbeiter" wie Ärzte, Heilpraktiker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Schriftsteller oder Wissenschaftler normalerweise kein Gewerbe aus. Sie gelten als Freiberufler und wickeln Ihre Geschäfte nach dem BGB ab. Sie sind daher nicht buchführungspflichtig.
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