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Staatsrecht (Fach) / Staatsrecht (Lektion)

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  • Staatsvolk Alle Menschen, die die gleiche Staatsangehörigkeit haben. Unter Staatsvolk versteht man die Gesamtheit der Staatsangehörigen und evtl. der ihnen staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellter Personen.[1] Gemeint ist damit aber kein Volk im eigentlichen ethnischen Sinne oder Teil eines Volkes in einem Staat; gemeint sind vielmehr Menschen mit gemeinsamer Staatsbürgerschaft, also Bürger eines Staates (Staatsbürger), unabhängig von der Nationalität (Ethnie, Herkunft) des einzelnen Bürgers.
  • Staatsgewalt Herrschaft über Land & Leute, d.h. Staatsgebiet und Staatsvolk Staatsgewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigkeit, die Herrschaft im Staat selbst (unabhängig) zu organisieren und auszuüben.
  • Staatsgebiet Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (muss begehbar sein) Ein Staat ist eine Gebietskörperschaft. In Richtung offenes Meer gehören zum Staatsgebiet die Festlandlinie (Landlinie bei Ebbe) und das Küstenmeer (3 Meilen). Der Luftraum gehört ebenfalls zum Staatsgebiet.
  • Staatsgebiet Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (muss begehbar sein) Ein Staat ist eine Gebietskörperschaft. In Richtung offenes Meer gehören zum Staatsgebiet die Festlandlinie (Landlinie bei Ebbe) und das Hoheitsgewässer (12 km). Der Luftraum gehört ebenfalls bis 100 km nach oben zum Staatsgebiet. Nach unten gehört es bis zum Erdmittelpunkt zum Staat.
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