Gesetzliche Schuldverhältnisse (Fach) / Bereicherungsansprüche (Lektion)
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Karteikarten zu den §§ 812 ff BGB
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- Was versteht man unter Leistungskondiktion? Wenn der Anspruchsgegner eines Bereicherungsanspruchs etwas durch Leistung erlangt hat.
- Was versteht man unter Leistung? Die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
- Was versteht man unter einer Nichtleistungskondiktion? Wenn der Anspruchsgegner des Bereicherungsanspruch etwas auf sonstige Weise und nicht durch Leistung des Anspruchsstellers erlangt hat.
- Was versteht man unter etwas erlangt? Eigentum Rechte aller Art Gebrauchsvorteile
- Wem muss der Sittenverstoß bei § 817 BGB vorzuwerfen sein? Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift dem Leistendem oder dem Empfänger.
- Besonderheit bei § 817 BGB? Die Vorschrift hat Strafcharakter.
- Wie verhalten sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktion zueinander? Nichtleistungskondiktion ist subsidiär zur Leistungskondiktion. Kommt schon eine Leistungskondiktion in Betracht ist die Nichtleistungskondiktion automatisch ausgeschlossen.
- Was versteht man unter dem Grundsatz im Bereicherungsrecht, wonach Leistungen immer anhand der Zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen rückabzuwickeln sind? Jeder soll nur den Ansprüchen des Vertrasgspartners ausgesetzt sein, den er sich zuvor selbst ausgesucht hat.
- Was ist Voraussetzung für § 816 BGB? Eine wirksame Verfügung
- Wie kann der Betroffene von dem Dieb den Erlös für abhanden gekommene Sachen nach § 816 BGB herausverlangen? Er muss die Weiterveräußerung gem. § 185 BGB genehmigen.
- Herausgabeansprüche eines Dritten, wenn dieser etwas unentgeltlich erlangt hat? § 816 I 2 BGB § 822 BGB
- Was ist das "durch die Verfügung Erlangte" i.S.d. § 816 BGB? h.M: der Erlös m.M: Die Befreiung von der Verpflichtung die Sache leisten zu müssen und somit der objektive Wert der Sache
- Was besagt die Zwei-Kondiktionen-Theorie? Die gegenseitigen Bereicherungsansprüche werden ohne einen Bezug zueinander abgewickelt.
- Was spricht gegen die Zwei-Kondiktionen-Theorie? innere Zusammenhang der Leistungen bei einem gegenseitigen Vertrag (Synallagma) Wertung 446 BGB
- Was besagt die Saldotheorie? Der Wert der Entreicherung wird zum Abzugsposten beim eigenen Anspruch des Bereicherungsschuldners einander gegenüberstehende gleichartige Ansprüche werden automatisch saldiert, es bedarf keiner Aufrechnungserklärung
- Was versteht man unter Rechtshängigkeit i.S.d. 253,261 ZPO? Wenn amn bereits vor Gericht verklagt worden ist.
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- Auf wessen Kenntnis kommt es i.S.d. §§ 819 I, 818 IV BGB bei Minderjährigen an? Leistungskondiktion: Auf Kenntnis der Eltern-> §§ 106 ff. BGB Nichtleistungskondiktion: § 828 BGB analog
- Wann ist im Bereicherungsrecht im Dreipersonenverhältnis ausnahmsweise ein Direktdurchgriff auf den Dritten (Nichtvertragspartner) erlaubt? Dritte hat unentgeltlich erworben bei abhandengekommenen Sachen Empfänger der Leistung ist bösgläubig
- Wie verhält es sich mit dem gutgläubigen Erwerb nach §§ 932 ff. BGB und der Kondiktion? Der gutgläubige Erwerb ist kondiktionsfest.