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Betriebliches Rechnungswesen (Fach) / Begriffsdefinitionen nach IFRS (Lektion)

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  • 001.Wie ist der Abschlussposten "Vermögenswert" nach IFRS definiert?* Vermögenswert  = "dem Unternehmen zur Verfügung (Verfügungsmacht) stehende Ressource aus der künfiger wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist" NACH IAS 38.8 Vermögenswert ist eine Ressource die aufgrund von vergangenen Ereignissen vom Unternehmen beherrscht wird von der erwartet wird, dass dem Unternehmen durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt NACH IAS 38.8 immaterieller Vermögenswert = identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert (Abrenzung vom Finanzvermögen) ohne physische Substanz (Abrenzung zum Sachanlagevermögen)
  • 002.Wie ist der Abschlussposten "Schuld" nach IFRS definiert?* Schuld = gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, bei deren Erfüllung wirtschaftlich nutzbare Ressoucen abfließen werden
  • 003.Wie ist der Abschlussposten "Eigenkapital (EK)" nach IFRS definiert?* Eigenkapital = nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens
  • 004.Wie ist der Abschlussposten "Ertrag" nach IFRS definiert?* Ertrag = Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens, der zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, welche nicht auf die Einlage der Anteilseigner zurückzuführen ist
  • 005.Wie ist der Abschlussposten "Aufwand" nach IFRS definiert?* Aufwendung = Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führt, welche nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist.
  • 006.Def. - Umsatzerlöse (UE) UE = aus gewöhnlicher Tätigkeit eines Unternehmens resultierender Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens  
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