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Diagnostik (Fach) / Paragraphen (Lektion)
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- Grundgesetz Art.1Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. ... Art.2Abs.1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. ... Art.2Abs.2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ...
- § 203 StGB Thema: Verletzung von Privatgeheimnissen.
- § 203 StGB genauer Wortlaut: Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigr eines anderen Heilberufes... 2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, 4. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr...
- § 53 StPO Thema allgemein: Zeugnisverweigerungsrecht
- § 53 StPO genauer Wortlaut: Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt ... 3. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen... Nicht im Gesetz aufgeführt: Psychologen
- § 132 StGB allgemeines Thema: Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
- § 132 StGB genauer Wortlaut: Wer unbefugt 1. 2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologische Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, ... 3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt 4. oder inländische oder ausländische Uniformen trägt wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr...
- Haftungsfragen: Welche §§ BGB sind wichtig für Privatgutachter? > Werkvertrag BGB §§ 631 ff, 633, 653 ...
- Haftungsfragen Welche §§ aus dem BGB sind wichtig für beauftragte oder angestellte/ beamtete Sachverständige? §§ 823 ff, 831 ff, 839
- Weitere, erwähnenswerte gesetzliche Grundlagen - Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (von 1939) - Psychotherapeutengesetz (von 1998) - Betriebsverfassungsgesetz - Bundesdatenschutzgesetz - Urheberrecht
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- Wo stehen die Paragraphen 53, 203, 1666, 163, 823, 633? 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen 1666 BGB Begutachtung der Erziehungskompetenz 163 FamFG Hinwirken auf elterliches Einvernehmen und formale Kriterien zu Transparenz des Gutachtens 823 BGB Haftungsfragen beamtete Sachverständige 633 BGB Haftungsfragen Privatgutachter