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Bilanzierung (Fach) / Klausureinstieg (Lektion)
Sätze
Diese Lektion wurde von Berndp erstellt.
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- Maßgeblichkeit §5 Handelsrechtliche Bewertungswahlrechte sind, ohne dass eine steuerliche Regelung existiert, über den Grundsatz der Maßgeblichkeit zwingend auch in der Steuerbilanz zu berücksichtigen. Handels- und steuerrechtliche Wahlrechte können unterschiedlich ausgeübt werden. Steuerliche Wahlrechte sind unabhängig vom Ansatz in der Handelsbilanz auszuüben. (Bsp §7g)
- bewgl. WG mit Skonto Die Planierraupe ist ein WG des bewegl. AV, das mit den fortgeführten AK zu bewerten ist (§6/1 Nr. 1, §5/1 i. v. M. §253/3 S. 1 HGB). Nicht dazu gehört die nach §15/1 UStG abziehbare VoSt (§9b/1S.1). Der Preisnachlass durch Skonto minder die AK (H6.2 "Skonto") i. H. des Nettobetrages, da die VoSt entsprechend zu berichtigen ist (§17/1S.2 UStG). die Abschreibung bestimmt sich nach §7/1 S.1, S.4 (lineare Afa) und beträgt zeitanteilig 3/12 von 33,3%. Eine degressive AfA nach § 7/2 ist für Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2010 nicht mehr zulässig. Der zeitliche verzögerte Erwerb der Wetterschutzplane ist für die Berechnung der AfA unterheblich (R 7.4/9 S. 3)