1

Öffentliches Recht (Fach) / allg. Verwaltungsrecht (Lektion)

Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Diese Lektion wurde von Lenannanas erstellt.

Lektion lernen

  • Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. aufdrängende Sonderzuweisung (für bestimmte Fälle immer wie § 26 BeamtRRG) oder 2. Generalklausel § 40 I VWGO für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, soweit sie nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind