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Bilanzierung (Fach) / AKTIVA (Lektion)

Definition AK

Diese Lektion wurde von PetraStadler erstellt.

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  • Anschaffungskosten Aufwendungen zum Erwerb und zur Herstellung erstmaliger Betriebsbereitschaft soweit sie dem VermGG/WG einzel zuzuordnen sind 255 Abs. 1 HGB / H 6.2 (AK) EStH
  • Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern & Inanspruchnahme von Diensten für die: (Neu) Herstellung einesVermögensgegenstands Erweiterung wesentliche Verbesserung(für eine über seinen ursprüngl Zustand hinausg.Verbesserung; z.B. Standardhebung) § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB / R 6.3 (HK) EStR