4
Steuern (Fach) / Gesonderte und Einheitliche (Lektion)
- Welche Ausgaben kann ich im Formular Sonderbetriebsausgaben angeben? Als Sonderbetriebsausgaben gelten alle Ausgaben, die Ihnen unmittelbar im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung entstanden sind. Dazu gehören z. B. Notarkosten, Beratungskosten (Steuerberater), Kosten für die Fahrten zu Gesellschafterversammlungen und Zinsaufwendungen.
- Welche Einnahmen kann ich als Sonderbetriebseinnahmen berücksichtigen? Als Sonderbetriebseinnahmen melden Sie bitte sämtliche Einnahmen und Vergünstigungen, die Sie für Ihre Beteiligung erhalten haben (Provisionen, Agionachlässe). Ausschüttungen sind hier nicht an zu geben, da diese steuerfreie Kapitalrückführungen sind.
- Warum müssen die Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen gesondert ermittelt werden? Alle Sonderbetriebsausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang Ihrer Beteiligung stehen, können nicht in der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden, da die Veranlagung Ihrer Beteiligung von dem "Betriebsfinanzamt" durchgeführt wird und das Ergebnis im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung an Ihr "Wohnsitzfinanzamt" weitergeleitet wird.
- Was ist verfahrenstechnisch bei der Angabe der Sonderbetriebseinnahme bzw. -ausgaben zu beachten? Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt grundsätzlich keine pauschal angegebenen Sonderbetriebsausgaben anerkennt. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie die Originalbelege für alle Kosten einreichen (Kopien werden vom Finanzamt in der Regel nur schwer berücksichtigt). Für Kosten, die z. B. durch Telefonate entstanden sind, können Sie Eigenbelege einreichen. Hier ist es wichtig, Gesprächspartner, Datum und Grund des Telefonats aufzuführen.
Anzeige