Politikwissenschaft (Fach) / Powi (Lektion)

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Rechte

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  • Von geburt an Grundrechte : -Recht auf leben   Recht auf entfaltung der persönlichkeit -recht auf körperliche uncersertheit eltern haben fürsorgepflicht und aufsichtspflicht du kannst erben
  • Ab 6 jahren : Du musst in die Schule du darfst bis 20 uhr ins kino /ab 6 jahren 
  • ab 12 jahren du darfst bis 22 uhr ins kino /ab 12 jahren du bist bedingt religionsmündig -du darst nicht selbstständig religion wechseln /austreten
  • ab 13 jahren du darfst bis zu 2 std/ werktag leichte arbeit machen
  • ab 15 du darfst in den freien arbeiten / 4 wochen bzw 40 stunden
  • ab 7 jahren du bist beschränkt geschäftsfähig ( ratengeschäfte nicht erlaubt( nur mit zustimmung de eltern)) bei geschäften mit hohem geldbetrag zb fahrrad nur mit zustimmung der eltern  schäden die man anrichtet ...
  • ab 14 jahren du bist religionsmündig du darfst täglich 3 std für lohn arbeiten du bist strfmündig nach dem jugendstrafrecht  bei scheidung der eltern dartfst du entscheiden zu welchem elternteil du gehen möchtest ...
  • ab 16 du darfst alkohol trinken ( keine scharfen sachen ) du darfst gaststätten und discos und kinos bis 24 uhr besuchen  fs für kleinkraftrad bis 125 ccm bis max 80 kmh du darfst in der öffentlichkeit ...
  • ab 18 du hast wahlrecht du bist strafmündig * * zwischen 18 und 21 wird in den meisten fällen nach dem jugendstrafrecht geurteilt