Politikwissenschaft (Fach) / Powi (Lektion)
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Rechte
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- Von geburt an Grundrechte : -Recht auf leben Recht auf entfaltung der persönlichkeit -recht auf körperliche uncersertheit eltern haben fürsorgepflicht und aufsichtspflicht du kannst erben
- Ab 6 jahren : Du musst in die Schule du darfst bis 20 uhr ins kino /ab 6 jahren
- ab 12 jahren du darfst bis 22 uhr ins kino /ab 12 jahren du bist bedingt religionsmündig -du darst nicht selbstständig religion wechseln /austreten
- ab 13 jahren du darfst bis zu 2 std/ werktag leichte arbeit machen
- ab 15 du darfst in den freien arbeiten / 4 wochen bzw 40 stunden
- ab 7 jahren du bist beschränkt geschäftsfähig ( ratengeschäfte nicht erlaubt( nur mit zustimmung de eltern)) bei geschäften mit hohem geldbetrag zb fahrrad nur mit zustimmung der eltern schäden die man anrichtet (die man einsehen kann) selbst bezahlen vom taschengelg , bei zu wenig geld eltern bezahlen AUSNAHME: schaden ist bei aufsicht entstanden = eltern müssen bezahlen (bis 18 Jahren)
- ab 14 jahren du bist religionsmündig du darfst täglich 3 std für lohn arbeiten du bist strfmündig nach dem jugendstrafrecht bei scheidung der eltern dartfst du entscheiden zu welchem elternteil du gehen möchtest du darfst 3 monate vor deinem 15 geb mofaführerschein machen du darfst bis 22 uhr veranstalltung anerkannter jugendträger besuchen
- ab 16 du darfst alkohol trinken ( keine scharfen sachen ) du darfst gaststätten und discos und kinos bis 24 uhr besuchen fs für kleinkraftrad bis 125 ccm bis max 80 kmh du darfst in der öffentlichkeit rauchen du kanst vor gericht verteidigt werden
- ab 18 du hast wahlrecht du bist strafmündig * * zwischen 18 und 21 wird in den meisten fällen nach dem jugendstrafrecht geurteilt