Handels- und Gesellschaftsrecht (Fach) / Einführung in das Gesellschaftsrecht (Lektion)
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nach Hemmer 2011
Diese Lektion wurde von christoph210686 erstellt.
- 1. Was ist eine Gesellschaft? 1) Eine Gesellschaft ist eine private Personenvereinigung, deren Mitglieder sich rechtsgeschäftlich zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
- 1. Ist die eheliche Lebensgemeinschaft eine Gesellschaft? Begründe! 1. Dazu müsste hierbei ein gemeinsamer Zweck verfolgt werden. Die LG tut dies nicht, sondern verfolgt nur das Ziel der Herstellung einer Lebensgemeinschaft. die persönlichen Beziehungen stehen im Vordergrund.
- 1. Unter welchen Umständen können die Lebenspartner eine Gesellschaft gründen? 1) Wenn sie durch gemeinsame Leistungen einen über den typischen Rahmen gehenden Zweck einer ehelichen Lebensgemeinschaft verfolgen wollen.
- 1. Handelt es sich bei der Erbengemeinschaft um eine Gesellschaft? 1) Dazu müsste diese rechtsgeschäftlich entstanden sein. Dies ist nicht der Fall, die EG entsteht kraft Gesetzes.
- 1. Was unterscheidet die Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741 ff. BGB, von der Gesellschaft? 1) Die BtG kann auch durch Gesetz enstehen oder es fehlt ihr an der gemeinsamen Zweckverfolgung. ABGRENZUNG IST ZU PRÜFEN!!
- 1. Wie hängen die Begriffe "Innen- und Außenverhältnis" mit "Geschäftsführung" und "Vertretung" zusammen? 2. Welche Begriffe sind hier wichtig? 1) Die Geschäftsführung regelt das Innenverhältnis, die Vertretung das Außenverhältnis. 2) Rechtliches Können (Vertretung, AV) und rechtliches Düfen (Geschäftsführung, IV)
- 1. Erkläre die Begriffe Innen- und Außengesellschaften! 1) Eine Innengesellschaft wirkt nur im Innenverhältnis und tritt nach außen nicht in Erscheinung, z.B: stille gesellschaft, eine Außengesellschaft dagegen schon, z.B: Personenhandelsgesellschaften.