2

Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen und Prüfungsschemata (Lektion)

Definitionen und Prüfungsschemata lernen

Diese Lektion wurde von Arne82 erstellt.

Lektion lernen

  • Was ist das Schuldverhältnis? Das Schuldverhältnis ist eine Sonderverbindung zwischen zwei Personen kraft dessen der Berechtigte (Gläubiger) vom Verpflichteten (Schuldner) eine Leistung fordern kann, § 241 I BGB. Ein Schuldverhältnis kann auch vorliegen, wenn zwischen den Parteien noch keine primären Leistungspflichten bestehen, vgl. §§ 311 II, III, 241 II BGB.
  • Definiere Gläubiger und Schuldner Gläubiger ist, wer aus einem Schuldverhältnis berechtigt ist; Schuldner ist die Person, die aus dem Schuldverhältnis verpflichtet wird.