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Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen und Prüfungsschemata (Lektion)
- Was ist das Schuldverhältnis? Das Schuldverhältnis ist eine Sonderverbindung zwischen zwei Personen kraft dessen der Berechtigte (Gläubiger) vom Verpflichteten (Schuldner) eine Leistung fordern kann, § 241 I BGB. Ein Schuldverhältnis kann auch vorliegen, wenn zwischen den Parteien noch keine primären Leistungspflichten bestehen, vgl. §§ 311 II, III, 241 II BGB.
- Definiere Gläubiger und Schuldner Gläubiger ist, wer aus einem Schuldverhältnis berechtigt ist; Schuldner ist die Person, die aus dem Schuldverhältnis verpflichtet wird.