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Neue Versorgungsformen in der GKV (Fach) / Ansatzpunkte für neue Versorgungsformen im ambulanten Bereich (Lektion)
Charakteristika, KV, Vierecksbeziehung zwischen Akteuren, Vergütung, Ansatzpunkte
Diese Lektion wurde von AnneN erstellt.
- Charakteristika des ambulanten Sektors 126.000 niedergelassene Ärzte - davon 118.000 Vertragsärzte (50 % davon Hausärzte) unmittelbare Arztkosten machen nur 19 % der Ausgaben der GKV aus - aber: Ärzte veranlassen über 70 % aller GKV Ausgaben in Deutschland herrscht traditionell die Einzelpraxis vor (Kleinbetrieb mit maximal 5 Beschäftigten) - unwirtschaftlich politische Reformtendenzen hin zu größeren Betriebsstätten -MVZ - möglich seit GMG 2004 wichtige Neuerungen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2008: - Möglichkeit der Beschäftigung im ambulanten und stationären Sektor - Möglichkeit der Anstellung (in einer Vertragsarztpraxis) im amb. Bereich
- kassenärztliche Vereinigungen KdöR jeder Vertragsarzt per Gesetz Mitgleid in einer KV - 17 KV Bereich gesamt und eine KZBV Sicherstellungsauftrag, Interessenvertretung, Niederlassungsrecht Monopolstellung in der ambulanten ärztlichen Versorgung Kassen zahlen an die KV eine pauschale Gesamtvergütung mit geringem Einfluss auf die Leistungsinhalte und - qualität ärztliche Leistungen sind weitesgehend budgetiert (Ausnahme: Prävention)
- Ziele und Funktionen von Vergütungsformen Anreiz - und Steuerungsfunktion: Leistungserbringer sollen Leistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erbringen Innovationsfunktion: Verfahren die die Wirtschaftlichkeit und Qualität steigern sollen eingeführt und verbreitet werden Verteilungsfunktion: Finanzressourcen sollen auf Leistungserbringer aufgeteilt werden (Einkommen) _________________________________________________________ zum Erreichen der Ziele ist Akzeptanz (insbesondere der Leistungserbringer) erforderlich
- verschiedene Vergütungsformen und Beispiele erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Vergütung (Heilungserfolg, Pay 4 Performance / Gehalt, Fixum) leistungsabhängige und leistungsunabhängige (Einzelleistungsvergütung / Pauschale)
- Honorierung ärztlicher Leistungen im ambulanten Bereich Kassen zahlen pauschale Gesamtvergütung an die KV Honorarverteilung an die einzelnen Ärzte anhand EBM EBM: einheitliche Bewertungsmaßstab - Verzeichnis abrechenfähiger Einzalleistungen Honorar: erbrachte Punktmenge x Punktwert Punktwert: GV : alle erbrachten Punkte seit 2009: Honorarverteilung auf Basis einer morbiditätsorientierten Gesamtvergütung jede Praxis hat ein Regelleistungsvolumina (Budget) das anhand der Fallzahlen des Vorjahres ermittelt wird Folge: höhere Fallzahlen werden erst mit Verzug und höhere Kontaktfrequenzen werden gar nicht berücksichtigt Zusammensetzung des ärztlichen Honorars ist sehr komplex (Regelleistungen, Präventionsleistungen, privatwirtschaftliche Leistungen, ...) - letztendliches Honorar ist also schwer kalkuierbar
- Auswirkungen der Einführung der Praxisgebühr auf die ambulante ärztliche Versorgung wirkte sich größtenteils (abhängig von der Art der Ärzte) senkend auf die Fallzaheln aus auch die Arzt - Patienten Kontakte sanken größtenteils
- Arbeitszeiten des Arztes und Arzt Patienten Kontakte / Delegation / Kenntnisse der Krankengeschichte deutsche Ärzte haben im Vergleich eine hohe Wochenarbeitszeit - aber der Anteil der Patientenkontakte an dieser Zeit ist nicht besonders hoch in Relation pro Patiente hat ein Arzt circa 8 Minuten Zeit - sehr wenig im Vergleich Delegation fällt deutschen Ärzten sehr schwer - medizinischen Fachpersonal ist eher wenig in die Versorgung der Patienten eingebunden Anteil der Fachärzte die Kenntniss über die Krankengeschichte der Patienten haben ist eher gering im Vergleich
- Ansatzpunkte neuer Versorgungsformen im ambulanten Bereich fachübergreifende Versorgung durch MVZ und Ärztnetze mehr Flexibilität in der Berufsausübung Delegation und Proffessionenmix Koordination der Versorgung (chronisch Kranker) durch Hausärzte) Steuerung der Versorgung
- MVZ neue Form der ambulanten ärztlichen Versorgung - möglich seit dem GMG 2004 kennzeichnent: fachübergreifende Versorgung (ambulant und stationär) und die Möglichkeit als angestellter Arzt ambulant zu arbeiten verschiedene Rechtsformen (GmbH / GbH) und Trägerschaften (Krankenhäuser / Vertragsärzte) denkbar
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