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Neue Versorgungsformen in der GKV (Fach) / Grundlagen der GKV und des Gesundhetswesens (Lektion)

Pflegeversicherung

Diese Lektion wurde von AnneN erstellt.

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  • Pflegeversicherung (SGB XI) - Grundlagen jeder Versicherte der GKV ist auch Mitglied einer PV (bei privat Versicherten besteht die Pflicht zur privaten Pflegeversicherung) jede Krankenkasse hat eine eigenständige Pflegekasse und es gelten einheitliche Beitragssätze (1,95 %) Leistungen der PV sind nur als Teilleistungen konzipiert - sie decken nicht die gesamten Pflegekosten ab Leistungsbezug erfolgt nach Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und ist abhängig von der in 3 Stufen eingeteilten Pflegebedürftigkeit Wahl zwischen Geld - oder Sachleistungen (Pflege durch professionelle Pflegedienste) - Pflegegeld wird mehr in Anspruch genommen im Gegensatz zum RSA in der GKV gibt es in der PV einen Vollkostenausgleich zwischen den Pflegekassen          - Anreize zur Entlastung der GKV durch die PVK          - Grundsatz "Reha vor Pflege" scheitert oft am gegliederten            Sozialleistungsträgersystem
  • Zahlen zur Pflegeversicherung 2,3 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2009 1,3 Millionen in ambulanter oder teilstationärer Pflege im Jahr 2007 660.000 Menschen in stationären Heimen untergebracht Tendenz hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit ist steigend - besonders in PS I auch Anzahl der Heime und Pflegedienste nimmt immer weiter zu
  • Pflegereform durch das "Pflege - und Weiterentwicklungsgesetz" zum 1. Juli 2008 Beitragssatzerhöhung um 0,25 % des BIP schrittweise Anhebung des Pflegegeldes und der Sachleistungen Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (beispielsweise Demenz) wurden erweitert (§ 45 b "zusätzliche Betreuungsleistungen) - seit dieser Erweiterung ist ein Anstieg der zusätzlichen Betreuungsleistungen zu verzeichnen Ausbau der Qualitätssicherung und Schaffung von mehr Transparenz für Bürger  Prävention und Reha soll durch Bonuszahlungen an Heime gefördert werden Schaffung von Pflegestützpunkten die als Anlaufstelle vor Ort dienen sollen Anspruch auf umfassende Pflegeberatung inklusive rehabilitativer, kurativer, präventiver und sozialer Hilfen (Case Management)
  • aktuelle Reformdiskussionen erneute Beitragssatzerhöhung um 0,1 % ab 2013 (rund 1,1 Milliarden) – möglicherweise zur Finanzierung weiterer Leistungen für Demente?   neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: soll sich zukünftig nicht mehr am Zeitaufwand der Hilfeverrichtungen, sondern anhand eines Punktesystems der individuellen Beeinträchtigungen messen Konsequenz: zusätzlicher Finanzierungsbedarf von circa 3 Milliarden Leistungsdynamisierung in den kommenden Jahren – wird es sie geben? Kapitaldeckung als zusätzliche Finanzierungsoption in der Zukunft? weitere Verschärfung der Qualitäts - und Serviceansprüche: beispielsweise bezüglich der MDK -Begutachtungszeiten und der Pflegeberatung
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