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Grundzüge des Bau und Immobilienmarktes (Fach) / Kapitel 8 (Lektion)

Grundzüge

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  • Haushaltsrecht öffentliche Hand unterliegt den Regelungen regeln den Inhalt des öffentlichen ReWe´s (Kameralistik oder Doppik) Umfasst die Planung, Feststellung und Kontrolle des Haushalts der öffentlichen Hand  
  • Bauaktivitäten des Bundes Hochbau Bundeswasserstrassen Bundesfernstrassen Deutsches Schienennetz
  • Leistungsspezifikation in Staatlichen Baumanagement Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben, deren Übertragung auf  Private rechtlich nicht möglich, unzweckmäßig und unwirtschaftlich ist Sicherstellung der EInhaltung gesetzlicher Mindeststandarts Nutzerberatung und Projektvorbereitung
  • Kameralistik Verfahren der Buchführung Betrachtet kassenwirksame Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen)  
  • Hoheitliche Aufgaben deren Erfüllung obliegt dem Staat erfüllt durch: Kommunen, Bundes- Landesbehörden
  • Bauaufsichtsbehörden Verwaltungsbehörden die aus den BOR und dem BPR zusammengesetzt sind
  • Bauordnungsrecht (BOR) liegt in der Kompetenz der Länder in LBO geregelt dient der Gefahrenabwehr im Baubereich dient der Gewährleistung der Einhaltung soz. Mideststandarts  
  • Bauplanungsrecht (BPR) im BauGB enthalten Sache des Bundes
  • Baugesetztbuch(BauGB) enthaltenen Bestimmungen haben großen Einfluss aus die Strucktur, Gestaltung und Entwicklung des besiedelten Raums Städteplanerische Instrumente werden geregelt
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