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Grundzüge des Bau und Immobilienmarktes (Fach) / Kapitel 4 (Lektion)
- Architekt und Ing. nach HOAI Architekt: "Objektplaner" für Gebäude, Freianlagen, Innenausbau Ingenieur: "Objektplaner" für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen
- Beratender Ingenieur in NIngG geregelt min. 5 Jahre Ingenieurtätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich Überwachen der Ausführung techn. Vorhaben
- Beteiligte am Hochbau Tragwerksplaner Fachplaner für Geotechnik Fachplaner für Blitzschutz Fachplaner für Schallschutz Fachplaner für Fassade
- Entwurfsverfasser Bauing. studium min. 2 Jahre in dieser Fachrichtung tätig damit berechtigt Anträge auf Baugenehmigungen einzureichen
- Prüfingenieur für Bautechnik Prüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörrde Planung und Ausführung von Bauvorhaben ist als "staatlich beliehener Unternehmer" tätig
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